Gewalt im Job: Beschäftigte im Nahverkehr besonders betroffen
Verbale Angriffe, Drohungen und körperliche Gewalt: Beschäftigte in Verkehrsunternehmen sind überdurchschnittlich häufig Übergriffen durch betriebsfremde Personen ausgesetzt. Laut gesetzlicher Unfallversicherung gehen rund 9,5 Prozent der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Bussen, Bahnen und Taxen auf Gewalt zurück.
Fast jeder zehnte meldepflichtige Arbeitsunfall in Verkehrsunternehmen geht auf Gewalt oder Bedrohung durch Außenstehende zurück – ein überdurchschnittlicher Wert im Branchenvergleich. Das geht aus aktuellen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor, die zum Ferienstart auf die Risiken aufmerksam macht. Unter dem Motto #GewaltAngehen appellieren Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an die Öffentlichkeit, Beschäftigte im Transportwesen mit Respekt zu behandeln.
Laut DGUV handelt es sich bei etwa 1.350 von jährlich rund 14.500 meldepflichtigen Unfällen in der Branche um gewaltbedingte Ereignisse. Besonders häufig betroffen sind Fahrer*innen im öffentlichen Nahverkehr: Rund die Hälfte dieser Arbeitsunfälle ereignet sich in Bussen und Bahnen. Weitere Brennpunkte sind der Fernverkehr und das Taxigewerbe.
Hohe Belastung, geringe Schwelle: Gewalt als Berufsfaktor
Bereits eine DGUV-Umfrage aus dem Jahr 2024 zeigte: Beschäftigte in Verkehrsunternehmen erleben nach dem Gesundheitswesen und der öffentlichen Verwaltung am häufigsten verbale Übergriffe durch betriebsfremde Personen. Die Schwelle zur Eskalation ist niedrig – insbesondere in stressbelasteten Situationen wie Verspätungen oder Fahrkartenkontrollen.
„Jeder Mensch hat das Recht darauf, seiner Arbeit frei von Gewalt, Beleidigungen und Bedrohungen nachzugehen“, sagt Dr. Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV. „Das gilt auch für diejenigen, die dafür sorgen, dass wir uns sicher mit Bus, Bahn und Taxi durch Stadt und Land bewegen können.“
Rechtliche Einordnung: Gewalt als Arbeitsunfall
Gewalttätige Übergriffe können unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gelten. Maßgeblich ist dabei, ob ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Meldepflichtig wird ein Arbeitsunfall, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen eintritt. Allerdings bildet die Statistik damit nur einen Ausschnitt des tatsächlichen Belastungsgeschehens ab. Viele Vorfälle werden nicht gemeldet oder führen „nur“ zu psychischer Belastung ohne Krankschreibung.
Die DGUV bietet betroffenen Unternehmen Präventionsprogramme und Beratungsangebote. Dazu zählen unter anderem Schulungen zur Deeskalation, psychologische Unterstützung nach Vorfällen sowie die rechtliche Einordnung gewaltbedingter Arbeitsunfälle.
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