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Luftverkehrsgesetz
Weitere News
„Viele Drohnenpiloten glauben, dass ihre Privathaftpflicht im Schadenfall ausreicht. Doch das ist ein gefährlicher Fehler“, warnt Francis Markert, zertifizierter Schulungsanbieter und Mitgründer des Portals Drohen Camp.
DALL-E
17.06.2025
Verbraucher
Drohnenversicherung: Verbraucherportal warnt vor riskanten Irrtümern
Immer mehr Menschen nutzen privat Drohnen – sei es zur Fotografie, für Freizeitflüge oder als Technik-Hobby. Doch vielen ist nicht bewusst, dass die Privathaftpflichtversicherung in vielen Fällen keinen ausreichenden Schutz bietet. Darauf macht das Verbraucherportal Drohnen-Camp in einem aktuellen Beitrag aufmerksam.
Man operating the drone by remote control and having fun
4Max – stock.adobe.com
09.11.2023
Neuer Schutz für Drohnen und Drohnenpiloten
„NV DrohnenHaft 1.0“ bietet eine umfassende Deckung für Schäden, die durch den Betrieb von Drohnen verursacht werden können. Geschützt werden auch Dritte, die möglicherweise von unvorhergesehenen Ereignissen betroffen sind. Neben der privaten gibt es auch eine gewerbliche Variante.
Drohne-Fernbedienung-1033642-PB-moerschy
06.09.2018
Produkte
degenia bietet Lösung für private Drohnen-Piloten
Werden Drohnen nicht ausschließlich indoor genutzt werden, sondern bewegen sich im Luftraum, unterliegen sie als Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) der Versicherungspflicht.