Maul- und Klauenseuche nach Jahrzehnten erneut in Deutschland: Der Ausbruch in Brandenburg zeigt, wie schnell Tierseuchen enorme wirtschaftliche Risiken für Landwirte mit sich bringen. Versicherungen helfen bei direkten Schäden, lassen Landwirte bei Einkommensverlusten durch Exportverbote jedoch oft allein.
Der aktuelle Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einer Wasserbüffel-Herde in Brandenburg hat die Tierhalter in Deutschland alarmiert. Es ist der erste MKS-Ausbruch seit 35 Jahren. Das Virus, das für Menschen ungefährlich ist, gefährdet neben Rindern auch Schafe, Ziegen und Schweine und kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Versicherungen können dabei nur begrenzt helfen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont.
Tierseuchen: Ein wiederkehrendes Problem
Neben der MKS gehören andere Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Geflügelpest zu den regelmäßigen Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft. Besonders die ASP, die seit 2020 in Deutschland auftritt und bereits sechs Bundesländer betrifft, zeigt, wie schwer es ist, eine Tierseuche einzudämmen. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist ein weiteres Beispiel, mit aktuellen Infektionsherden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Historische Tierseuchen-Ausbrüche in Deutschland:
- 1982: Maul- und Klauenseuche tritt in Zingst (DDR) auf
- 2020: Afrikanische Schweinepest erstmals in Brandenburg nachgewiesen
- 2022: Größter Ausbruch der Geflügelpest in Niedersachsen
- 2025: Wiederauftreten der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg
Öffentliche und private Versicherungen: Teilschutz für Landwirte
Im Fall eines Ausbruchs greift zunächst die öffentlich-rechtliche Tierseuchenkasse (TSK), die von den Pflichtbeiträgen der Tierhalter finanziert wird. Sie übernimmt Kosten wie den gemeinen Tierwert und die Tötungskosten, jedoch keine Einkommensausfälle. Hier setzt die private landwirtschaftliche Ertragsschadenversicherung an, die folgende Leistungen bietet:
- Einnahmeausfälle kompensieren: Erstattung des entgangenen Mehrerlöses durch gekeulte Tiere.
- Deckung von Zusatzkosten: Übernahme von Kosten für Reinigung und Desinfektion der Ställe, die von der TSK nur teilweise getragen werden.
- Sicherung bei präventiven Maßnahmen: Entschädigung für Einbußen aufgrund von Sperrzonen oder präventiver Keulungen.
- Zusatzkosten für Tierarzt und Futtermittel: Unterstützung, wenn Tiere länger auf dem Hof bleiben müssen.
Versicherungsschutz: Grenzen und Bedingungen
Die Versicherungsbedingungen variieren stark. Während einige Policen pauschale Entschädigungen zahlen, richten sich andere nach konkreten Umsatzeinbußen. Wichtig ist, dass der Schutz oft auf spezifische Viren wie die ASP oder die MKS begrenzt ist. Marktpreisverluste durch Exportverbote, wie aktuell bei Schweinefleisch durch Länder wie Großbritannien oder Südkorea, bleiben jedoch unversichert. Der wirtschaftliche Schaden für Landwirte wird durch Exportverbote und Preisverfall potenziert, und hier leisten die bestehenden Versicherungen keine Hilfe.
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