uniVersa erhöht garantierten Rentenfaktor bei fondsgebundenen Rentenversicherungen
Die uniVersa reagiert auf die Anhebung des Höchstrechnungszinses und verbessert die garantierten Rentenfaktoren bei ihren fondsgebundenen Rentenversicherungen. Neukunden und Bestandskunden profitieren gleichermaßen von der Anpassung.
Mit der Anhebung des Höchstrechnungszinses von 0,25 auf 1,0 Prozent zum Jahreswechsel hat das Bundesfinanzministerium neue Grundlagen für die Lebensversicherung geschaffen. Die uniVersa hat diese Entwicklung berücksichtigt und die garantierten Rentenfaktoren bei ihren fondsgebundenen Rürup- und Privat-Renten sowie bei der Nachhaltigkeitspolice verbessert.
Für Versicherte bedeutet dies bei üblichen Vertragskonstellationen eine Erhöhung des garantierten Rentenfaktors um sechs bis 15 Prozent. Der Rentenfaktor ist eine zentrale Rechengröße, die bestimmt, wie das angesparte Kapital zu Rentenbeginn in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird. Die Anpassung gilt nicht nur für Neukunden, sondern auch für Zuzahlungen und Erhöhungen bei Bestandsverträgen ab der Tarifgeneration 2008.
Kundenfreundliche Umstellung und zusätzliche Vorteile
Kunden, die ab Mitte September 2024 einen Vertrag abgeschlossen haben, profitieren durch eine kostenfreie Umstellungsgarantie automatisch von den verbesserten Konditionen. Zusätzlich verzichtet die uniVersa auf eine nachträgliche Reduzierungsmöglichkeit des Rentenfaktors durch Treuhänderzustimmung.
Ein weiterer Vorteil für Versicherte ist die sogenannte Günstigerprüfung: Sollte zu Rentenbeginn beispielsweise durch eine niedrigere Lebenserwartung oder ein gestiegenes Zinsniveau ein höherer Rentenfaktor gelten, wird dieser zugunsten der Versicherten bei der Rentenumrechnung berücksichtigt.
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