Neuer Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung berufen
Prof. Dr. Rainer Schlegel wird ab dem 1. November 2024 die Rolle des PKV-Ombudsmanns übernehmen. Der Jurist folgt Heinz Lanfermann nach, der im Juni verstorben ist. Zuvor war Schlegel Präsident des Bundessozialgerichts.
Prof. Dr. Rainer Schlegel wird neuer Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Der Vorstand des Verbands der Privaten Krankenversicherung berief Schlegel mit Wirkung zum 1. November 2024. Der 66-jährige Jurist war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar dieses Jahres Präsident des Bundessozialgerichts und hatte zuvor als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gedient.
Schlegel folgt auf Heinz Lanfermann, der im Juni nach etwa zehn Jahren im Amt verstorben ist. Dr. Wilhelm Schluckebier übernahm übergangsweise die Funktion des Streitschlichters.
Thomas Brahm, Vorsitzender des PKV-Verbandes, dankte Dr. Schluckebier für die nahtlose Übernahme der Aufgaben im Übergangszeitraum und zeigte sich erfreut über Schlegels Berufung. „Prof. Dr. Schlegel ist ein ausgewiesener und hochgeschätzter Experte im Recht der Sozialversicherung. Wir sind überzeugt, dass er die Amtsgeschäfte seiner Vorgänger in bewährter und allseits geschätzter Form fortführen wird.“
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung agiert als Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und ist für Angelegenheiten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. Die Tätigkeit erfolgt unabhängig und ohne Weisungen, Beschwerden können kostenlos eingereicht werden.
Im vergangenen Jahr gingen beim PKV-Ombudsmann 5.415 Schlichtungsanträge ein, im Jahr 2022 waren es 6.429. Bei über 40 Millionen Verträgen in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann zuständig ist, liegt der Anteil der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren angestrebt wurde, bei rund 0,01 Prozent.
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