Die AXA und DBV Krankenversicherung erstatten für das Jahr 2023 im Rahmen der sogenannten Beitragsrückerstattung (BRE) Beiträge in Höhe von rund 82 Millionen Euro. Insgesamt profitieren 162.000 Versicherte.
Krankenvollversicherte Personen von AXA und DBV können einen Teil ihrer bereits gezahlten Beiträge zurückbekommen, wenn sie für das Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, ihre Versicherung also nicht in Anspruch nehmen.
Dabei ist entscheidend, dass für das jeweilige Kalenderjahr, für das die Beitragsrückerstattung vorgenommen wird, keine Behandlungen abgerechnet werden – das Rechnungsdatum ist nicht relevant. Der einheitliche Auszahlungstermin ist jeweils im August des Folgejahres – für 2023 also im August 2024. Das kann sich für die Versicherten lohnen, wenn die tarifliche Erstattung Ihrer Rechnungen geringer ausfallen würde, als die mögliche Beitragsrückerstattung für das betreffende Jahr.
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