Photo credit: depositphotos.com
Die Versicherer begrüßen, dass die Verkehrssicherheit bei den Änderungen im Straßenverkehrsrecht entgegen den ersten Plänen auch weiterhin Priorität haben wird. Allerdings sollten Städte, Kreise und Gemeinden auch die Freiheit bekommen, die Verkehrssicherheit mit präventiven Maßnahmen zu verbessern.
„Länder und Kommunen bekommen zwar mehr Spielraum für die Einrichtung von Radwegen, Busspuren und Tempo-30-Zonen – aber damit sollen vor allem Ziele des Klima- und Umweltschutzes und der städtebaulichen Entwicklung erreicht werden“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit dürften weiterhin nur auf Grundlage aufwendiger Gefährdungsanalysen oder nach schweren Unfällen umgesetzt werden. „Die Verantwortlichen in den Städten, Kreisen und Gemeinden wissen sehr gut, wo welche Gefahren im Straßenverkehr drohen und wie diese entschärft werden könnten“, sagt Käfer-Rohrbach. So müsse es zum Beispiel einfacher möglich sein, an Stellen mit vielen Fußgängern oder bei fehlenden Radwegen die Geschwindigkeit zu beschränken. „Ausgerechnet für solche Maßnahmen bleiben die bürokratischen Hürden aber unverhältnismäßig hoch“, so Käfer-Rohrbach.
Anlass der Kritik ist die heute vom Bundesrat beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sowie eine geplante Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Kommunen sollen neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren verkehrspolitischen Entscheidungen berücksichtigen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
GdV fordert Praxistest für Tempolimit
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Marderschäden nehmen zu – Versicherer zahlen jährlich 130 Millionen Euro
Zwischen April und Juni steigt die Zahl der Marderschäden an Autos sprunghaft an. Die Kfz-Versicherer rechnen mit bis zu 1.100 Vorfällen pro Tag. Besonders betroffen sind Elektroautos, da beschädigte Hochvoltkabel teure Reparaturen nach sich ziehen.
Verkehrsgerichtstag 2025: Hinterbliebenengeld und Kfz-Schadengutachten im Fokus
Der Verkehrsgerichtstag 2025 widmet sich erneut zentralen Fragen rund um Mobilität und Recht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) präsentiert dazu klare Positionen und hebt zwei Themen besonders hervor: Hinterbliebenengeld und Standards bei Kfz-Schadengutachten. Was hinter diesen Forderungen steckt.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Überblick: Deutsche Wirtschaft zwischen Krise und Reformdruck
Die wirtschaftliche Lage Deutschlands bleibt angespannt: IG-Metall-Chefin Christiane Benner warnt vor der Industriekrise und hohen Energiekosten, während Mieten steigen und Kaufpreise stagnieren. US-Strafzölle unter Donald Trump könnten die Exportnation belasten, während eine Studie zeigt, dass deutsche Unternehmen bei KI hinterherhinken. Die CDU setzt auf Steuersenkungen und Bürokratieabbau.
BaFin sieht 6 Kernrisiken für 2025
Die BaFin warnt in ihrem aktuellen Bericht „Risiken im Fokus 2025“ vor neuen und verschärften Risiken für das deutsche Finanzsystem. Neben Klimawandel und geopolitischen Spannungen stehen auch Digitalisierung und IT-Sicherheit im Mittelpunkt. Präsident Mark Branson mahnt: Unternehmen müssen Risiken klug steuern und ihre Systeme widerstandsfähiger machen.
Abschreiben erlaubt: Wachstumschancengesetz bringt degressive Methode zurück
Um der Wirtschaft zum Aufschwung zu verhelfen wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Insbesondere durch die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sollen Firmen schnelle Liquiditätsgewinne einfahren und Anreize für Investitionen bekommen.
BaFin-Razzia gegen Betreiber von Krypto-Automaten
In einer deutschlandweiten Aktion stellte die Finanzaufsicht BaFin Krypto-Automaten sicher, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden können. Dabei wurde Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte werden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche.