Neue GDV-Musterbedingungen für Binnenschiffe

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine unverbindlichen Musterbedingungen für die Binnenschiffsversicherung grundlegend überarbeitet. Die neue Struktur sieht neben der klassischen Kasko- und Haftpflichtdeckung zahlreiche optionale Deckungsbausteine vor. „Wir haben die Bedingungen einfacher, klarer und bedarfsgerechter gemacht. Mit dem modularen Aufbau kann jeder Schiffseigner sein Schiff maßgeschneidert versichern“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.

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Mit den Zusatzbausteinen lassen sich unter anderem der Ertragsausfall des Schiffes, persönliche Gegenstände und an Bord mitgeführte Fahrzeuge versichern. Eine sogenannte „Minenklausel“ versichert das Schiff zusätzlich gegen Schäden durch Kriegswerkzeuge, zum Beispiel Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg.

Deckungserweiterungen in der Kaskoversicherung

In der Kaskoversicherung gehören in der neuen Fassung nun auch Sturmschäden zu den benannten Gefahren, die zuvor nur teilweise als höhere Gewalt versichert waren. Ebenso neu ist, dass auch Verbrauchsmittel wie Brennstoffe und Öle gegen alle benannten Gefahren versichert sind. Die überarbeiteten unverbindlichen Musterbedingungen für die Binnenschiffsversicherung können hier heruntergeladen werden.

Deutschland ist zusammen mit den Niederlanden das bedeutendste Binnenschifffahrtsland in Europa. Die deutsche Flotte erbringt mit rund 4.000 Binnengüterschiffen rund ein Drittel der Transportleistungen auf europäischen Flüssen und Kanälen. Die Schiffe transportieren insbesondere große Mengen Rohstoffe von den niederländischen Seehäfen über den Rhein in die deutschen Binnenhäfen unter anderem in Duisburg, Köln, Mannheim/Ludwigshafen und Karlsruhe.

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