„Nach dem EU-Parlament hat nun auch der Rat die Relevanz verschiedener Vergütungssysteme im Vertrieb von Finanzanlageprodukten bestätigt”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hautgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Mit der Kleinanlegerstrategie sollen Sparerinnen und Sparer besseren Zugang zu Kapitalmärkten erhalten. Gleichzeitig soll der Verbraucherschutz verbessert werden.
Die EU-Kommission hatte im Mai 2023 entsprechende Vorschläge vorgelegt. „Ein erleichterter Kapitalmarktzugang muss mit niedrigschwelligem Zugang zu qualifizierter Beratung einhergehen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind es gewohnt, dass sie diese erhalten können, ohne dafür Honorare zahlen zu müssen. Es ist wichtig und richtig, dass diese Option erhalten bleibt und Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin selbst entscheiden können, wie sie sich beraten lassen wollen”, sagt Schumann.
Bürokratische Hürden vermeiden
Der Rat spricht sich gleichzeitig für einen weitreichenden Katalog an Anforderungen für Provisionszahlungen, umfangreiche Governance-Regeln bei der Produktherstellung und umfangreichere Verbraucherinformationen aus. Das bedeutet aus Sicht der Versicherer zusätzliche Bürokratie, die keinen adäquaten Nutzen bringt. „Es darf kein Bürokratiemonster erschaffen werden”, appelliert Schumann. „Um die Ziele der Kleinanlegerstrategie zu erreichen, brauchen wir moderne gestraffte Kundeninformationen, die freie Wahl des Beratungsmodells und Aufsichten, die sicherstellen, dass einzelne schwarze Schafe vom Markt genommen werden.”
Trilog-Verhandlung im Herbst
Nachdem EU-Parlament und Rat ihre Verhandlungspositionen nun verabschiedet haben, können die Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen dann voraussichtlich im Herbst beginnen. Erst am Ende dieses sogenannten Trilogs wird der neue Rechtsrahmen für das Angebot und den Vertrieb von Finanzanlageprodukten für Verbraucherinnen und Verbraucher feststehen.
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Mit den Entscheidungen von dieser Woche sind die europäischen Institutionen auf die Zielgerade des Gesetzgebungsverfahrens zur Kleinanlegerstrategie eingebogen. Davon betroffen ist auch das Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten durch Versicherungsmakler, das nun wohl vereitelt werden könnte.
GDV stellt Führungsteam langfristig auf
Jörg Asmussen wurde für eine weitere Amtszeit als Hauptgeschäftsführer bestätigt. Die Geschäftsführung besteht künftig aus Asmussen, seiner Stellvertreterin Anja Käfer-Rohrbach sowie Moritz Schumann.
Vermittlerzahlen weiterhin im Sinkflug
Über alle Vertriebswege hinweg weist das Vermittlerregister der DIHK für das vergangene Jahr insgesamt einen Rückgang von rund 3,7 Prozent auf. Der BVK macht für diese ungebremste Entwicklung die fortschreitende Regulierung und Bürokratisierung sowie immer neue Auflagen verantwortlich.
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