Was bringt das neue Ausgabensteigerungsgesetz?

Veröffentlichung: 28.03.2024, 08:03 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

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Zum bekanntgewordenen Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes in der Kommune erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes: „Dieser Gesetzesentwurf ist vor allem ein Ausgabensteigerungsgesetz zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt nur wenig Licht bei viel Schatten.

Ein echter Lichtblick für die Versicherten sind die Ansätze zur konkreten Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. Hierzu zählen Anreize und Vorgaben zum Beispiel hinsichtlich der besseren Erreichbarkeit der Praxen, der bedarfsgerechten Versorgung von pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten oder auch die konsequente Nutzung digitaler Anwendungen, insbesondere der elektronischen Patientenakte.“

Krankenkassen sollen Staatsaufgaben finanzieren

„Die Finanzierung der Schulen und Universitäten ist eine Kernaufgabe des Staates, die bei neuen Medizinstudienplätzen aber künftig zu zwei Dritteln von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden soll. Auch die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen zahlen Steuern, damit der Staat seinen Aufgaben nachkommen kann. Wenn sie jetzt auch noch Studienplätze finanzieren müssten, müssten sie doppelt zahlen. Was kommt als nächstes auf die Beitragszahlenden zu?“

Gesundheitliche Chancengleichheit wichtig

„Die mit den Gesundheitskiosken verbundene Zielsetzung, die gesundheitliche Chancengleichheit zu stärken, ist auch ein wichtiges Anliegen der Krankenkassen, die sich bereits heute umfassend um ihre Versicherten kümmern. Die jetzt geplante Ausgestaltung der Gesundheitskioske wäre hingegen im Kern kommunale Sozialarbeit und müsste deshalb auch primär von den Kommunen und nicht, wie vorgesehen, vor allem aus den Krankenkassenbeiträgen der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgebenden bezahlt werden.“

Mehr Geld ist nicht gleich bessere Versorgung

„Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden in Deutschland gut vergütet, notwendige Versorgungsverbesserungen für die Patientinnen und Patienten ergeben sich nicht aus weiteren Honorarsteigerungen. Mit der sogenannten Entbudgetierung für Hausärztinnen und Hausärzte sollen deren Einnahmen um viele hundert Millionen Euro steigen. Die jetzigen Pläne werden sogar dafür sorgen, dass die ländlichen Räume für die Ärztinnen und Ärzte an Attraktivität weiter verlieren, da die zusätzlichen Finanzmittel in erster Linie in eher überversorgte Ballungsräume fließen sollen. Das Gebot der Stunde ist jedoch die gerechtere Verteilung der Honorare zwischen den einzelnen Arztgruppen und nicht die zusätzliche Erhöhung der Honorare über die regelmäßigen, sowieso jährlich stattfindenden Honorarerhöhungen hinaus.“

Auf der Suche nach positiven Aspekten

„In den kommenden Tagen werden wir uns intensiv mit dem nunmehr dritten Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes befassen in der Hoffnung, für unsere Versicherten und die gesetzliche Krankenversicherung auch noch weitere positive Aspekte zu finden.“

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