MORGEN & MORGEN ist aktuell mit rund 20 Versicherungsgesellschaften im intensiven Austausch. Es geht darum, die Anforderungen der BaFin im Rahmen des Produktgenehmigungsverfahrens von kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten zu erfüllen.
Anfang 2024 hat das unabhängige Analysehaus erneut zum Austausch eingeladen und im aktuellen Sounding Board zum Produktgenehmigungsverfahren mit deutschen Lebensversicherern sowie weiteren Branchenmitgliedern das Thema diskutiert. „Wir wissen, was aktuell gefordert ist und wir sehen, wie die Branche aufgestellt ist. Es zeigt sich ein sehr heterogenes Bild. Während manche bereits mit der Umsetzung begonnen haben, befinden sich andere noch in der Planung und Konzeptsuche. Da ist der branchenweite Dialog absolut notwendig. Das zeigen uns die Rückmeldungen,“ sagt Joachim Kaeß, Fachreferent Mathematische Finanzmodelle.
Das Merkblatt
Im Mai 2023 hat die BaFin mit ihrem Merkblatt 01/2023 (VA) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten deutlich gemacht, was sie von den Versicherungsgesellschaften im Rahmen des Produktgenehmigungsverfahrens Art. 25 IDD erwartet: den sogenannten „Value for Money“, den es zu belegen gilt. Was bereits für die Beratung im Rahmen der IDD-Weiterbildungspflicht seit 2022 zum Alltag gehört, wird nun nochmal stärker vom Anbieter selbst eingefordert: Es dürfen nur noch geeignete Produkte mit einer angemessenen und belegbaren Rendite angeboten werden. Der Kreis schließt sich.
„Das Merkblatt hat ganz konkrete Anforderungen an die Analysemethode, um der Komplexität der Produkte gerecht zu werden und ihren Value for Money genau zu erfassen. Dabei lässt es erfreulicherweise genügend Freiraum, die Individualität in der Produktgestaltung zu erhalten. Es handelt sich also nicht um Produktregulierung, sehr wohl aber um die Forderung nach sauberer Belegbarkeit der Produktaussagen“, sagt Kaeß.
Der Austausch
Die Herausforderung besteht nun darin, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Prozesse und Methoden müssen neu installiert werden. Viele sind hier noch auf der Suche. Die zweistündigen kostenfreien digitalen Meetings beschäftigen sich daher mit der Auslegung der Anforderungen im Rahmen des Produktgenehmigungsverfahrens. Im aktuellen Sounding Board bringt es Martin Stenger, Director Sales, Business Development Insurance & Retirement Solutions – Germany, Austria & Switzerland bei Franklin Templeton, im Anschluss an seinen Vortrag wie folgt auf den Punkt: „Die Branche hat nun die Chance, der Aufsicht zu zeigen, dass sie ihren Auftrag als Kümmerer für die Verbraucher ernst nimmt. Macht sie das gut, wird die Politik keinen weiteren Druck aufbauen müssen“.
Im Austausch zeigt sich ein sehr differenziertes Meinungsbild zu wesentlichen Punkten. Selbst beim Gültigkeitsbeginn herrschen unterschiedliche Meinungen vor. Mit 40 Prozent sehen viele Teilnehmer die Gültigkeit erst zukünftig – zum Release eines neuen oder wesentlich angepassten Produktes. Die anderen Teilnehmer verorten den Zeitpunkt rückwirkend bis hin zum Jahr 2018. Bei den geforderten Produktsimulationen hat sich die Gruppe auf zwei mögliche Herangehensweisen zur Berücksichtigung von Fondskosten geeinigt: 60 Prozent sind dafür, die erforderlichen Produktsimulationen mit individuellen Fondskosten durchzuführen, 40 Prozent möchten mit durchschnittlichen Fondskosten rechnen.
Intensiv diskutieren die Teilnehmer Renditeziele und Erfolgswahrscheinlichkeiten, nicht zuletzt auch in Abhängigkeit von vorgegebenen Kapitalmarktsituationen und im Hinblick auf die Genauigkeit der Erfassung von verschiedenen Produktkonstellationen. Ein Beispiel ist die Ausgestaltung der Garantiestufen bei der Simulation von dynamischen Hybridtarifen. Der Großteil ist sich einig, dass eine feine Untergliederung erforderlich ist. Weiter als 20 Prozent sollten die Garantiestufen nicht auseinander liegen, wenn das Produkt es anbietet. Einige Fragen sind damit bereits behandelt, manche aber auch noch ungeklärt. Weiterer Austausch ist daher bereits in Planung.
Themen:
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Die BaFin hatte im Mai 2023 ihr Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Parallel dazu wurden Aspekte der Produkte analysiert, wie Effektivkosten, Abschlussprovisionen und Stornoquoten. Dabei wurden Ausreißer identifiziert. 13 besonders auffällig Lebensversicherer wurden einer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügten manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des BaFin-Merkblatts.
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