„Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben“ – so zumindest besagt es ein altes Deutsches Sprichwort. Doch anders als im Volksmund gerne behauptet, kostet der Tod mehr als das Leben allein: Für immer mehr Menschen werden Bestattungskosten zu einer hohen Belastung, denn nicht nur das Leben, auch der Tod werden immer teurer.
Allein die Preise für Särge etwa sind laut Bundesverband Bestattungsbedarf zwischen 2021 und 2022 aufgrund der Holzknappheit zwischen 50 und 75 Prozent gestiegen. Weitere Preistreiber für eine teurere Bestattung sind Energiekosten, Lohnkosten und die Inflation. Die Beerdigungskosten betragen im Durchschnitt 8.000EUR und variieren je nach individueller Gestaltung.
Ohne Bestattungsvorsorge müssen Angehörige oder Erben die Kosten in voller Höhe tragen. Wenn es beides nicht gibt, übernimmt das Sozialamt die Beisetzung. Um das zu vermeiden und jedem die Chance zu geben, eine angemessene Bestattung nach eigenen Wünschen zu haben, bietet die Hannoversche Lebensversicherung AG eine Sterbegeldversicherung, die sie nun erneuert und noch mehr an die Bedürfnisse der Menschen angepasst hat - und die eine Vielzahl neuer, flexibler Optionen anbietet.
Denn laut einer Umfrage des Magazins Finanztest sorgen 45 Prozent der Deutschen nicht für den Todesfall vor. Oftmals kommt einem der Gedanke das erste Mal dann, wenn etwa die eigenen Eltern oder Verwandte sterben. „Wir bei der Hannoversche Lebensversicherung stellen fest, dass die meisten unserer Kundinnen und Kunden beim Abschluss der Sterbegeldversicherung um die 60 Jahre alt sind. Dann wird vielen Menschen auch das erste Mal klar, wie hoch die Kosten sein können, die bei einer Beerdigung anfallen“, sagt Vorstandssprecher Frank Hilbert. Hinzu kommt, dass im Jahr 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde. „Doch leider ist vielen Menschen nicht bewusst, dass es keinen staatlichen Zuschuss mehr gibt.“ Seitdem müssen Angehörige die Kosten für die Bestattung eines nahen Verwandten selbst tragen beziehungsweise muss jeder für den eigenen Todesfall selbständig vorsorgen.
Individueller Absicherungsbedarf mit hoher Flexibilität
Die Hannoversche unterscheidet zwischen einem Basis-, Plus- und Exklusiv-Tarif. Mit dem Basis-Tarif finden Kundinnen und Kunden einen günstigen Einstieg in die Bestattungsvorsorge. Der Plus-Tarif baut auf dem Basis-Tarif auf und bietet Versicherungsschutz für den Preis-Leistungsoptimierer. So bietet der Plus-Tarif unter anderem Mitversicherung von Kindern sowie die zusätzliche Erstattung der Rückholungskosten bei Tod im Ausland. Der Exklusiv-Tarif kombiniert zusätzlich zum Plus-Tarif eine vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Erkrankung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Einzigartige flexible Wartezeit
Beim Abschluss der Sterbegeldversicherung wird auf Gesundheitsfragen verzichtet, weshalb sie für jeden Menschen unabhängig von Vorerkrankungen abschließbar ist. Dafür können Kundinnen und Kunden zu Vertragsbeginn eine Wartezeit vereinbaren, nach der die Versicherungsleistung bei Tod ausgezahlt wird. Innerhalb der festgelegten Wartezeit erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung nur bei Unfalltod. Andernfalls werden in der Wartezeit die bis dahin eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Der Kunde kann für seinen individuellen Absicherungsbedarf eine Wartezeit zwischen 12 und 36 Monaten wählen. Das ist einzigartig im deutschen Lebensversicherungsmarkt.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Höchsteintrittsalter: 80 Jahre
- Flexibel auswählbare Beitragszahlungsdauer
- Versicherungssumme bis 25.000 Euro möglich
- jährliche Anpassung der Versicherungssumme über Beitragsdynamik bis 5 Prozent
- Vorläufiger Versicherungsschutzbei Unfalltod ab Antragseingang
- Flexible Wartezeitzwischen 12 und 36 Monaten zu Vertragsabschluss wählbar
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Wartezeitaktion der DELA Lebensversicherung
Kunden, die vom 16. September bis zum 30. November 2024 eine Sterbegeldversicherung DELA sorgenfrei Leben mit Wartezeit-Tarif abschließen, erhalten bereits 9 Monaten früher den vollumfänglichen Versicherungsschutz. Im Aktionszeitraum wird die Wartezeit von 24 auf 15 Monate verkürzt.
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