Der „War for Talents“ weicht dem Kampf um Mitarbeiter
Die Post-COVID-Ära bringt für Arbeitgeber eine neue Herausforderung mit sich: die Besetzung von Stellen. Die bisherige Diskussion über den „War for Talents“ ist mittlerweile überholt und wird in vielerlei Hinsicht irrelevant, wenn Unternehmen um jeden Mitarbeiter kämpfen. Es ist äußerst schwierig geworden, geeignete Arbeitskräfte zu finden, um die endlose Zahl offener Stellen auf dem Markt zu besetzen, und Arbeitgeber sind gezwungen, über ihre Zusatzleistungen nachzudenken – nicht nur in Bezug auf die Vergütung.
Ein Beitrag von Eithan Wolf, CEO, PassportCard Deutschland GmbH
Genau zu dieser Zeit des Jahres treten alle internationalen Krankenversicherer an Unternehmen heran, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden – oder ihnen sogar die Möglichkeit geben, im Rahmen der Krankenversicherung aus einem anderen Land remote zu arbeiten. Während sich die Diskussion in der Vergangenheit meist wiederholte: Kosten, Kosten und Kosten, wird nun der Service zu einem wichtigen Bestandteil der Diskussion und die Krankenversicherung rückt in den Vordergrund des Mitarbeiterbindungsprogramms.
Der Arbeitgeber zahlt in jedem Fall
Im Falle von entsandten Mitarbeitern sind die Unternehmen gesetzlich an ihre Fürsorgepflicht gebunden. Sie müssen ihnen einen Krankenversicherungsschutz garantieren, der dem in Deutschland entspricht. Andernfalls könnten Arbeitnehmer Ansprüche direkt gegen das Unternehmen selbst geltend machen.
Die Summen, die ein Unternehmen im Schadensfall zahlen müsste, hätten mitunter katastrophale finanzielle Folgen für dieses, denn medizinische Leistungen sind in vielen Ländern sehr teuer. Ein ausreichender Versicherungsschutz für entsandte Mitarbeiter ist daher auch für das Unternehmen selbst von enormer Bedeutung.
Deutschland: nicht länger eine Servicewüste
Bei der Auslandskrankenversicherung für Expats erwarten Unternehmen und Versicherte einen entsprechenden Service, der unabhängig vom Aufenthaltsland ist.
Für Unternehmen beginnt dies mit der Flexibilität, denn sie sind darauf angewiesen, Mitarbeiter aufgrund wirtschaftlicher oder politischer Situationen kurzfristig in ein anderes Land zu delegieren. Große und international tätige Unternehmen entsenden zum Beispiel Mitarbeiter für unterschiedliche Zeiträume in verschiedene Länder.
Sie benötigen auch die Flexibilität, Mitarbeiter während der Laufzeit der Versicherung hinzuzufügen oder von der Liste zu streichen. Auf diese Weise ist ein Wechsel zwischen den Ländern nicht nur möglich, sondern tägliche Realität. Wichtig ist dabei der weltweite Versicherungsschutz, den die Auslandskrankenversicherung – je nach Tarif – bieten sollte, um die medizinische Versorgung der Versicherten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort zu gewährleisten.
PassportCard ermöglicht dies mit einer eigenen Kontoverwaltung, sodass Personalverantwortliche sich eigentlich gar nicht darum kümmern müssen. Abgesehen davon bietet der deutsche internationale Krankenversicherer eine breite Palette von Leistungen für die versicherten Mitglieder, die einzigartig sind und von keinem anderen Versicherer auf der Welt angeboten werden.
Mit PassportCard können die Mitglieder jeden Arzt ihrer Wahl auf der ganzen Welt aufsuchen und haben dabei den Vorteil, privat versichert zu sein. Sie müssen auch nicht aus eigener Tasche medizinische Dienstleister oder für den Kauf von Medikamenten in Apotheken bezahlen und können die spezielle Zahlungskarte verwenden, die direkt mit dem Geld des Versicherers verbunden ist.
Die Betreuung durch das PassportCard-Team erfolgt für alle Mitglieder rund um die Uhr vom Firmensitz in Hamburg aus, ohne Auslagerung dieser Services an externe Dienstleister.
Sicherstellung des Datenschutzes
Neben den Serviceaspekten ist auch die Sicherstellung des Datenschutzes ein wesentliches Merkmal der Auslandskrankenversicherung. Wenn der Versicherer nicht zahlt oder eine geringere Leistung erbringt, müssen sich die Versicherten an den Personalleiter wenden, was standardmäßig eine Weitergabe vertraulicher medizinischer Informationen vom Versicherten an das Unternehmen nach sich zieht – was gesetzlich nicht gestattet ist. Der direkte Zahlungsansatz von PassportCard umgeht dies und gewährleistet die vollständige Einhaltung der DSGVO.
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