Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert. Die Steuerverwaltung unterstützt bei der Abgabe durch ein umfangreiches Serviceangebot.
Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert. Der Finanz- und Heimatminister Albert Füracker erklärt anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am 13. Oktober:
Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich.
Die Bayerische Steuerverwaltung unterstütze natürlich weiterhin mit ihrem umfangreichen Serviceangebot bei der Abgabe der Grundsteuererklärung, so der Staatsminister. Er rät Bürger*innen dieses auch künftig zu nutzen.
Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt in Bayern derzeit bei über 76 Prozent.
Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:
• elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt
• als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck
• als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern
Die Steuerverwaltung unterstützt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung durch ein umfangreiches Serviceangebot:
- Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
- Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
- Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
- Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
- Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer)
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