Pferdehaftpflicht: Freiwillig und unverzichtbar

Reiten ist ein beliebtes, aber manchmal auch etwas gefährliches Hobby. Und das nicht nur für Reiter, sondern auch für Dritte. Richtet ein Pferd Schäden an, wird es für den Halter unter Umständen richtig teuer. Auch hier haftet der Besitzer für alle Schäden, die sein Tier anrichtet.

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Rund 3,9 Millionen Reiter und schätzungsweise 900.000 Pferdehalter gibt es in Deutschland. Aus der daraus folgenden Zahl der Aktivitäten der Halter und Reiter mit ihren Pferden ergeben sich auch entsprechend hohe Unfallpotenziale.

Pferde sind bekanntermaßen Fluchttiere. Wenn sie sich erschrecken, sich losreißen und durchgehen, sind sie aufgrund ihrer Größe und Geschwindigkeit kaum zu halten. Pferdehalter sollten deshalb sehr gut über die Leistungen und Konditionen ihrer Pferdehaftpflichtversicherung informiert sein. Nachdem die Pferdehaftpflicht im Gegensatz zu anderen Tierhaftpflichtversicherungen,  keine Pflichtversicherung ist, sollten Pferdehalter*innen sie freiwillig abschließen.

Tierhalter*innen müssen für Schäden aufkommen. Auch wenn sie keine Schuld trifft. Die Situationen, in denen das geschehen kann, sind vielfältig. Klassischerweise passieren Unfälle beim Reiten selbst, dem Ausführen der Tiere zu Fuß, aber auch eine Flucht von der Koppel kann ungeahnte Folgen haben.

Die Pferdehaftpflicht ist, im Gegensatz zu anderen Tierhaftpflichtversicherungen, jedoch keine Pflichtversicherung. Sie bietet Pferdehalter*innen aber einen umfassenden Schutz vor den möglicherweise erheblichen finanziellen Folgen eines Unfalls.

Rundum-sorglos-Paket für Pferdehalter

Bei der GHV schützt die Pferdehalterhaftpflicht natürlich den Pferdehalter, wenn durch sein Pferd Schäden an fremdem Eigentum entstehen. Versichert ist aber nicht nur er, mitversichert sind darüber hinaus auch Familienangehörige, Personen, die mit dem Halter in einer häuslichen Gemeinschaft leben, Mitbesitzer und Privatpersonen, in deren Obhut sich das Tier befindet, wenn sich der Halter im Urlaub befindet.

Ferner besteht ein Versicherungsschutz auch für Reitbeteiligungen und Fremdreiter bei Schäden gegenüber Dritten. Abgesichert werden auch Ansprüche der Reitbeteiligungen und Fremdreiter gegenüber dem Pferdehalter.

Vor unliebsamen und möglicherweise teuren Überraschungen ist der Pferdehalter natürlich bei der Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und den entsprechenden Vorbereitungen abgesichert. Die Versicherung deckt Trainings, Schauvorführungen, Pferderennen, Turniere und die nichtgewerbliche Nutzung des Tieres als Therapiepferd ab.

Im Komfort- und Premiumtarif gehört auch die unentgeltliche Tätigkeit als Reitlehrer dazu.

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