Eine Zahnzusatzversicherung sollte eigentlich rechtzeitig abgeschlossen werden. Solange mit den Zähnen alles in Ordnung ist. Allerdings denkt daran nicht jeder.
Viele Menschen suchen erst nach einer Zahnzusatzversicherung, nachdem Ihnen der Zahnarzt gesagt hat, dass eine kostspielige Behandlung auf sie zukommen wird.
Erst kürzlich haben die Zahnzusatzversicherung-Experten aus Olching herausgefunden, dass dieser Umstand auf gut 25 Prozent aller Interessenten zutrifft. Das haben auch Private Krankenversicherer (PKV) erkannt und genau für diese Fälle entsprechende Produkte entwickelt. Das beeinflusst auf Dauer die Wahrnehmung vieler Menschen hinsichtlich der Frage, wie eine Versicherung funktioniert.
Das ist auch nicht verwunderlich. Die Werbeversprechen der Privaten Krankenversicherer hören sich verlockend an: "100 Prozent Kostenübernahme", "ohne Wartezeiten" und "keine Gesundheitsfragen". Grund genug, diese Versicherungen einmal aus Expertensicht zu untersuchen und zu prüfen, welcher Anbieter "wirklich" für eine schon angeratene Behandlung leistet.
Der Teufel liegt im Detail - laufende Versicherungsfälle sind meist ausgeschlossen
Wenn eine Versicherung damit wirbt, sofort (ohne Wartezeit) 100 Prozent zu leisten und auf Gesundheitsfragen zu verzichten, gehen die meisten Menschen davon aus, dass dann auch die bald anstehende Behandlung versichert sein sollte. Doch dem ist leider nicht so - Schuld ist wie so oft - das Kleingedruckte. Denn in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden sich Leistungsausschlüsse und Einschränkungen.
Darin heißt es bei praktisch allen Anbietern, dass laufende Versicherungsfälle von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind. Das bedeutet also: Die Versicherung ist zwar grundsätzlich bereit, sofort ohne Wartezeit Kosten zu übernehmen, aber nur für Behandlungen, deren Notwendigkeit frühestens nach Abschluss der Versicherung vom Zahnarzt festgestellt worden sind.
Bei einigen Versicherungen gehen die Formulierungen bei Leistungsausschlüssen sogar noch weiter - so sind zum Beispiel bei manchen Anbietern auch Zähne von der Leistungspflicht ausgenommen, die vor Vertragsabschluss erkrankt oder beschädigt waren - und das sogar ohne, dass dies vor Vertragsabschluss bereits ärztlich diagnostiziert war.
Und es gibt sie doch - Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung
Was ist dann dran an den Werbeversprechen? Gibt es denn Anbieter, die wirklich sofort leisten, auch wenn schon vor Abschluss der Versicherung klar war, dass Zahnersatz benötigt wird?
Maximilian Waizmann, Geschäftsführer des Vergleichsportals zahnzusatzversicherung-experten.de, erklärt:
"Ja, die gibt es. Aber das sind nur wenige Anbieter. Die übernehmen meist auch nicht sofort alle Kosten in voller Höhe, sondern nur bestimmte Behandlungen in gewisser Höhe."
Nicht versicherbar sind in der Regel geplante Zahnbehandlungen, die dem Zahnerhalt dienen wie zum Beispiel eine Wurzelbehandlung oder Füllungstherapien. Wer also schon weiß, dass ein Zahn wurzelbehandelt werden muss, kann diese Behandlungen normalerweise nicht mehr mit versichern.
Anders sieht es bei Zahnersatz aus. Wenn es um Kronen, Brücken oder sogar Implantate geht, gibt es - in gewissem Umfang - Möglichkeiten einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung. Zahnersatz gibt es in unterschiedlichen Varianten - am günstigsten ist die von der gesetzlichen Krankenkasse vorgeschlagene Regelversorgung. Dabei werden günstige Materialien verwendet, die ihren Zweck erfüllen, aber optisch nicht besonders ansprechend sind.
Wird hochwertigeres Material wie Gold oder Keramik verwendet oder möchte man statt einer Brücke lieber Implantate, wird es schnell sehr teuer. Ein Implantat kostet oft mehr als 3.000 Euro - Geld das, falls vorhanden, viele Menschen für etwas anderes eingeplant haben.
Implantate oder Zahnersatz geplant - drei mögliche Versicherungen
Der bekannteste Anbieter einer Zahnersatz-Sofortversicherung ist die ERGO - schon seit Jahren bietet die ERGO den Tarif Zahnersatz Sofort (kurz "ZEZ") an. Dieser Tarif übernimmt die Kosten für Zahnersatzbehandlungen auch dann, wenn der Zahnarzt vor Abschluss eine Behandlung empfohlen oder sogar schon einen Kostenplan erstellt hat.
Allerdings ist die Leistung der ERGO nicht besonders hoch - die ERGO erstattet genauso viel wie die gesetzliche Krankenkasse. Das kann sich lohnen, wenn sehr umfangreiche Behandlungen notwendig sind, bei denen die gesetzliche Kasse einen relativ hohen Zuschuss bezahlt. Dieser Zuschuss sollte mindestens so hoch sein wie die Beiträge, die während der 24 Monate Mindestlaufzeit einbezahlt werden müssen.
Speziell für Implantate zahlt die ERGO in diesem Sofortschutz gar nicht, weil es für Implantate von der gesetzlichen Kasse auch keinen direkten Zuschuss gibt (außer dem Festzuschuss für die Gesamtmaßnahme).
Wer nur ein, zwei oder drei Zahnlücken hat, für den gibt es zwei sehr interessante Möglichkeiten: Die Versicherungen UKV (Union Krankenversicherung) und die SDK (Süddeutsche Krankenversicherung) bieten beide die Möglichkeit, bis zu drei fehlende Zähne mit zu versichern - und zwar auch dann, wenn vor Vertragsabschluss bereits Zahnersatz für diese fehlenden Zähne angeraten oder geplant wurde.
Das bedeutet: Selbst wenn der Zahnarzt schon einen Kostenplan für ein Implantat, zum Beispiel über 3.000 Euro erstellt hat, kann man dafür noch eine Versicherung abschließen, die dafür kurzfristig greift und das geplante Implantat mit bezahlt.
Maximilian Waizmann erläutert:
"Das ist eine absolute Besonderheit für Menschen mit fehlenden Zähnen. Versicherungen leisten ja normalerweise nur für Schäden, die nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind. Doch hier sind schon nach kurzer Zeit bis zu 2.700 Euro Leistung möglich. Gerade bei jüngeren Menschen sind die Beiträge noch sehr günstig, trotz Risikozuschlag für bestehende Lücken."
Bei Abschluss die Bedingungen genau prüfen
Wer eine Zahnzusatzversicherung sucht, die auch für laufende oder angeratene Behandlungen leistet, sollte also lieber zweimal hinschauen und nicht direkt auf die vollmundigen Werbeversprechen vertrauen.
Verbraucher würden häufig übereilt Verträge über Zahnzusatzversicherungen abschließen, in der Hoffnung, dass es dann auch für die kurzfristig anstehende Behandlung Leistungen gebe. Viele schlechte Bewertungen im Internet seien dann das Resultat. Dies lasse sich jedoch vermeiden, wenn vor Abschluss eine qualifizierte Beratung in Anspruch genommen werde, meint Maximilian Waizmann. Ein Beitrag von Versicherungsmakler Experten GmbH über news aktuell.
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