Knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung der Makler-Courtage zeigen sich Veränderungen in der Arbeitsweise von Immobilienmaklern. Verkäufer und Käufer verlangen beim Home Staging und bei der Objektsuche etwas weniger Hilfe.
Bei der Online-Erhebung von Remax Germany, einem der größten Immobilienmaklernetzwerke in Deutschland mit nahezu 900 Vermittlern, wurden 60 Makler aus allen 16 Bundesländern zu den Auswirkungen der Neuregelung befragt.
In den Ländern, in denen die hälftige Teilung der Makler-Courtage erst seit dem 23.12.2020 verpflichtend gilt, geben 42,8 Prozent der befragten Makler an, dass sie heute anders agieren. Dort, wo die Provision theoretisch seit jeher hälftig geteilt wird, arbeiten dagegen nur 15,3 Prozent der Befragten anders als vor der Gesetzesänderung.
Makler müssen jetzt stärker Eigentümerakquise und Eigenwerbung betreiben sowie mehr Überzeugungsarbeit für den Wert ihrer Tätigkeit leisten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Neuregelung der Makler-Courtage hat erhebliche Auswirkungen auf die Maklerarbeit. Die Erwartungen von Immobilienverkäufern steigen proportional zu ihrer Beteiligung an den Maklerkosten und verändern damit die Arbeitsweise in der Immobilienvermittlung.
Betroffen ist vor allem die Arbeitsweise von Maklern in den sechs Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, in denen Verkäufer seit letztem Dezember zur Hälfte an den Maklerkosten beteiligt werden. Hier geben etwas über 40 Prozent der Befragten an, dass sie ihre Arbeitsweise anpassen mussten.
Die am häufigsten genannten Gründe:
- Jetzt muss sich der Mehrwert des Maklers noch stärker herausstellen
- der Verkäufer will die Vorteile der Maklerarbeit im Allgemeinen und unseres Büros im Besonderen wissen.
- Die Anpassung von Vertragsunterlagen
Weniger Home Staging nachgefragt
Die nachgefragten Maklerleistungen haben sich ebenfalls verändert. Wie die 60 befragten Makler angeben, lässt sich auf Verkäuferseite beim Home Staging, dem professionelle Herrichten einer Immobilie, um sie attraktiver darzustellen, eine gesunkene Nachfrage erkennen. Käufer in Bundesländern, in denen die hälftige Teilung der Makler-Courtage schon immer üblich war, nehmen die Objektsuche etwas weniger oft in Anspruch.
Käufer bezahlt seit Dezember 2020 nur noch die Hälfte
Zum Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten der Neuregelung der Makler-Courtage am 23.12.2020 müssen Käufer bundesweit nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision beim Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen bezahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt.
In sechs Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen – war es vor der Neuregelung üblich, dass nur der Käufer die volle Provision bezahlt. In den übrigen zehn Bundesländern wurde die Provision dagegen in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Zur Höhe der Maklerprovision hat der Gesetzgeber keine Regelung getroffen.
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