Wegweisendes Urteil zur Doppelbesteuerung der Renten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wegweisende Entscheidung in Verbindung mit zahlreichen Streitfragen zum Problem der sogenannten doppelten Rentenbesteuerung getroffen.

(PDF)
Richterin-Gesetzbuch-41207560-FO-KzenonRichterin-Gesetzbuch-41207560-FO-KzenonKzenon – stock.adobe.com

Mit dem Urteil vom 19.05.2021 - X R 33/19 hat der BFH erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt. Zwar hatte die Revision des Klägers – der eine seit dem Jahr 2007 laufende Rente mit entsprechend hohem Rentenfreibetrag bezieht – keinen Erfolg.

Allerdings ergibt sich auf der Grundlage der Berechnungsvorgaben des BFH, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften.

Dies folgt daraus, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner wird. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren.

Im Streitfall war der Kläger während seiner aktiven Erwerbstätigkeit überwiegend selbständig als Steuerberater tätig. Auf seinen Antrag hin war er in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Er zahlte seine Rentenbeiträge größtenteils aus eigenem Einkommen. Dabei konnte er diese Aufwendungen nur begrenzt als Sonderausgaben abziehen, also nur zum Teil „steuerlich absetzen“. Seit 2007 erhält der Kläger eine Altersrente.

Im vorliegenden Verfahren wandte er sich gegen deren Besteuerung im Jahr 2008. Das Finanzamt hatte – entsprechend der gesetzlichen Übergangsregelung – 46 Prozent der ausgezahlten Rente als steuerfrei behandelt und die verbleibenden 54 Prozent der Einkommensteuer unterworfen.

Der Kläger hat eine eigene Berechnung vorgelegt, nach der er rechnerisch deutlich mehr als 46 Prozent seiner Rentenversicherungsbeiträge aus seinem bereits versteuerten Einkommen geleistet hat. Nach seiner Auffassung liegt deshalb eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Teilen seiner Rente vor. Das Finanzgericht sah dies anders und wies die Klage ab.

Auch der BFH ist der Auffassung des Klägers nicht gefolgt. Vielmehr hält er an seiner bisherigen, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigten Rechtsprechung zur Rentenbesteuerung fest, nach der sowohl der mit dem Alterseinkünftegesetz eingeleitete Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen als auch die gesetzlichen Übergangsregelungen im Grundsatz verfassungskonform sind.

Klar ist danach aber auch, dass es im konkreten Einzelfall nicht zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommen darf. Eine solche doppelte Besteuerung wird vermieden, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse (kurz: steuerfreier Rentenbezug) mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus dem bereits versteuerten Einkommen aufgebrachten Rentenversicherungsbeiträge.

Der Auffassung der Kläger, nach der die zwischen der früheren Beitragszahlung und dem heutigen beziehungsweise künftigen Rentenbezug eintretende Geldentwertung im Rahmen der Berechnung zu berücksichtigen sei, folgte der Senat nicht. Für eine solche Abweichung vom sog. Nominalwertprinzip sah er weder im Einkommensteuerrecht noch im Verfassungsrecht eine Grundlage. Infolgedessen können Wertsteigerungen der Renten - unabhängig davon, ob sie inflationsbedingt sind oder eine reale Erhöhung darstellen - besteuert werden.

Erstmals hat der X. Senat jetzt konkrete Berechnungsparameter für die Ermittlung einer etwaigen doppelten Besteuerung von Renten festgelegt. Dabei hat er klargestellt, dass zum steuerfreien Rentenbezug nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, sondern auch die eines etwaig länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente zu rechnen sind.

Alle anderen Beträge, die die Finanzverwaltung ebenfalls als „steuerfreien Rentenbezug“ in die Vergleichsrechnung einbeziehen möchte, bleiben allerdings nach Auffassung des BFH unberücksichtigt.

Sie dienen anderen – überwiegend verfassungsrechtlich gebotenen und daher für den Gesetzgeber nicht dispositiven – Zwecken und können daher nicht nochmals herangezogen werden, um eine doppelte Besteuerung von Renten rechnerisch zu vermeiden.

Damit bleibt insbesondere auch der sogenannte Grundfreibetrag, der das steuerliche Existenzminimum jedes Steuerpflichtigen sichern soll, bei der Berechnung des „steuerfreien Rentenbezugs“ unberücksichtigt. Für die Ermittlung des aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Teils der Rentenversicherungsbeiträge hat der X. Senat ebenfalls konkrete Berechnungsparameter formuliert.

Bei Anwendung dieser Berechnungsgrundsätze konnte die Revision der Kläger keinen Erfolg haben. Angesichts des noch recht hohen Rentenfreibetrags von 46 Prozent der Rentenbezüge des Klägers ergab sich keine doppelte Besteuerung. Diese zeichnet sich allerdings für spätere Rentnerjahrgänge, für die der Rentenfreibetrag nach der gesetzlichen Übergangsregelung immer weiter abgeschmolzen wird, ab. Denn auch diese Rentnerjahrgänge haben erhebliche Teile ihrer Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Geld-Steuern-254815776-AS-studio-v-zwoelfGeld-Steuern-254815776-AS-studio-v-zwoelfstudio v-zwoelf – stock.adobe.comGeld-Steuern-254815776-AS-studio-v-zwoelfstudio v-zwoelf – stock.adobe.com
National

68 Prozent der Rentenleistungen waren in 2023 einkommensteuerpflichtig

Rund 22,1 Mio. Personen haben im Jahr 2023 Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente in Höhe von 381 Mrd. Euro erhalten. Laut Statistischem Bundesamt waren das 0,6 Prozent oder 121 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Auch die Höhe der gezahlten Renten stieg in diesem Zeitraum um 4,9 Prozent oder 17,7 Milliarden Euro an. 68 Prozent der Rentenleistungen waren steuerpflichtige Einkünfte.

KalkulationKalkulationstockpics – stock.adobe.comKalkulationstockpics – stock.adobe.com
Finanzen

Fondssparer: Vorabpauschale für 2022 fällt aus

Sparer, die nicht ausschüttende („thesaurierende“) Fonds im Depot haben, werden am 2. Januar 2023 keine Vorabpauschale versteuern müssen. Der Grund liegt darin, dass der von der Bundesbank veröffentlichte Basiszins für 2022 negativ ist. Er fließt in die Berechnung der Vorabpauschale ein, die per Definition nicht negativ werden kann. Da
Haende-Taschenrechner-Sparschwein-Muenzen-109276643-AS-Andrey-PopovHaende-Taschenrechner-Sparschwein-Muenzen-109276643-AS-Andrey-PopovAndrey Popov – stock.adobe.comHaende-Taschenrechner-Sparschwein-Muenzen-109276643-AS-Andrey-PopovAndrey Popov – stock.adobe.com
Finanzen

Alterseinkünfte richtig kalkulieren

Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im vergangenen Jahr bereits knapp zwei Drittel aller Rentenleistungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente einkommensteuerpflichtig. Tendenz weiter steigend.
Geld-Steuern-254815776-AS-studio-v-zwoelfGeld-Steuern-254815776-AS-studio-v-zwoelfstudio v-zwoelf – stock.adobe.comGeld-Steuern-254815776-AS-studio-v-zwoelfstudio v-zwoelf – stock.adobe.com
Finanzen

"Doppelte Besteuerung von Renten muss ein Ende haben"

Die Online-Diskussion am 25.02.2021 des DFK-Netzwerks 60+ und dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) zum Thema „Einfach mal doppelt besteuert. Wie wird der Bundesfinanzhof entscheiden?“ gemeinsam mit dem Steuerberater Heinrich Braun und Markus Herbrand, MdB und Obmann der FDP im Finanzausschuss, hat gezeigt, dass eine Doppelbesteuerung von Renten auf der Hand liegt.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.