Was tun nach einem Einbruch? Dazu raten Polizei und Versicherungen

Wem ein Einbruch in seiner Wohnung widerfährt, steht damit nicht alleine da. Die deutsche Polizei erfasste im Jahr 2019 mehr als 80.000 Einbruchsdelikte in privaten Haushalten. Opfer von Einbruchsdiebstählen wissen im ersten Schockmoment oft nicht, was genau zu tun ist. Wozu Polizei und Versicherungen dann raten, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst und in einer Infografik veranschaulicht.

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Einbrüche in Deutschland in Zahlen

Diese Zahlen lassen aufhorchen: Alle dreieinhalb Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Im Jahr 2019 wurden etwa 87.000 Wohnungseinbruchdiebstähle polizeilich erfasst. 2018 waren es über 97.000 Einbrüche, bei denen die Täter Diebesgut entwendeten. Die meisten Opfer eines Einbruchs fühlen sich stark verunsichert. Viele wissen im ersten Moment gar nicht, was sie tun sollen. Zu tief sitzt der Schock.

Daher lautet die wichtigste Grundregel für das Verhalten nach einem Einbruch: Ruhe bewahren und durchatmen. Denn es ist nicht nur wichtig, den Einbruch zu melden, sondern auch, den Schaden genau zu dokumentieren – insbesondere, wenn man versichert ist. In der folgenden Infografik sind die wichtigsten Schritte dargestellt, die man nach einem Einbruch befolgen sollte. Die Details zu den einzelnen Punkten erläutern wir weiter unten.

Checkliste: Was nach dem Einbruch zu tun ist

Zu diesen fünf Schritten raten sowohl Polizeigewerkschaften als auch Versicherungen. Quelle: https://www.tresoro.de/was-tun-nach-einbruch-verhaltenstipps-von-polizei-und-versicherung

Schritt 1: Die Polizei verständigen

Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob er einen Einbruch melden möchte. Allerdings rät die Polizeigewerkschaft nicht ohne Grund dazu, wirklich jeden Einbruch zu melden. Auch wenn nichts gestohlen wurde? Definitiv. Jemand, der Opfer eines Einbruchs oder gar einer Einbruchserie wird, kann den Stand aktueller polizeilicher Ermittlungen nicht kennen. Doch vielleicht hat der Täter – oder auch die Täter – eine wichtige Spur hinterlassen, die der Polizei bei weiteren Ermittlungen hilft.

So oder so ist die Polizei auf Hinweise angewiesen, wenn sie eine möglichst genaue Fahndung einleiten möchte. Und auch eine genaue Beschreibung der gestohlenen Gegenstände kann den Beamten dabei helfen, das Diebesgut wiederzufinden. Egal wie man es dreht und wendet: Das Einschalten der Polizei hilft einem selbst und womöglich auch anderen.

Schritt 2: Die Versicherung benachrichtigen

Damit man auf keinen Fall auf dem entstandenen Schaden sitzen bleibt, sollten Opfer eines Einbruchs so schnell wie möglich ihre Hausratversicherung kontaktieren, insofern sie eine besitzen. Zumindest die Meldung sollte zeitnah eingehen. Für die Zusammenstellung aller Schadensfälle, wie z. B. der aufgebrochenen Tür, des kaputten Fensters und der gestohlenen Wertgegenstände, ist später noch genug Zeit.

Wichtig zu wissen: Für Wertsachen, die nicht extra geschützt sind, gelten bei den Versicherungen gewisse Höchstgrenzen.

  • Bargeld oder Geldkarten sind mit 1.200 bis 1.500 Euro versichert.
  • Bei Urkunden, Sparbüchern oder Wertpapiere liegen die Versicherungssummen zwischen 3.000 und 5.000 Euro.
  • Was Schmuck, Briefmarken oder Gold anbelangt, gibt es eine maximale Entschädigung von bis zu 20.000 Euro.

Als Faustregel gilt eine Obergrenze von 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Ausnahme: Bei den meisten Versicherern fällt die Entschädigung deutlich höher aus, wenn die Wertsachen in einem zertifizierten Tresor aufbewahrt sind.

Schritt 3: Bloß nichts verändern

Diese Regel mag in den eigenen vier Wänden schwer nachvollziehbar sein, ist aber dringlichst geboten. Bis die Polizei und die Spurensicherung mit ihrer Arbeit fertig sind, sollten die Opfer eines Einbruchs wirklich nichts in ihrer Wohnung anfassen.

Fingerabdrücke, verlorene Haare oder sonstige Spuren können der Polizei u. U. dabei helfen, den Täter zu fassen. Außerdem erstellt die Polizei wichtige Beweisfotos und eine sogenannte Diebesgutliste. Sowohl die Fotos als auch die Liste reicht die Polizei dann an die Versicherung weiter.

Schritt 4: Den Schaden dokumentieren

Falls die von der Spurensicherung gemachten Fotos nicht ausreichen, kann es sein, dass die Versicherung nochmal einen eigenen Gutachter schickt. Bis dieser kommt, können allerdings bis zu zwei Wochen vergehen.

Wichtig: In dieser Zeit dürfen die Eigentümer nur die dringendsten Schäden reparieren lassen, wie z. B. aufgebrochene Türschlösser, kaputte Türen oder zerbrochene Fenster. Daher der Ratschlag: Wer Opfer eines Einbruchs geworden ist, sollte zusätzlich zur Polizei den kompletten Schaden mit Fotos dokumentieren.

Schritt 5: EC- & Kreditkarten sperren

Klar: Viele Menschen tragen ihre EC- oder Kreditkarten stets bei sich. Doch auch in diesem Fall raten die Polizeigewerkschaften dazu, die Karten unbedingt sperren zu lassen. Warum? Auch wenn keine Karte gestohlen wird, so ist es nicht auszuschließen, dass die Einbrecher auf Dokumente stoßen, auf denen sich die Konto- oder Kreditkartennummer befindet.

Dabei kann es sich z. B. auch um Dokumente handeln, von denen die Eigentümer gar nicht mehr wissen, dass sie sich in der Wohnung befunden haben. Da es ohnehin nichts kostet, seine EC- & Kreditkarten sperren zu lassen, sollte man dies auf jeden Fall tun, denn bei Geldkarten gilt die Grundregel: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Auch auf die mentale Gesundheit achten

Noch ein wichtiger Aspekt zum Schluss: Da die sachgerechte Anzeige eines Einbruchs bei Polizei und Versicherung in den Vordergrund rückt, wird oft vergessen, dass die Täter neben dem Sachschaden auch einen emotionalen Schaden psychologischer Natur hinterlassen.

Viele Einbruchsopfer leiden noch Monate nach dem Vorfall unter Schlafstörungen oder anderen seelischen Folgen. Hilfsorganisationen raten deshalb dazu, unbedingt über den Einbruch zu sprechen, auch wenn man denkt, es sei ja gar nicht so schlimm gewesen. Das können Gespräche mit Freunden, Nachbarn oder auch mit professionellen Psychologen sein. Hauptsache ist, dass die Angst überwunden wird und man mental gesund bleibt.

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