Betriebsschließungsversicherung: Wir lassen unsere Kunden nicht im Stich

Viele Gastronomen und Hoteliers mussten aufgrund der Corona-Krise ihre Betriebe schließen. Wer sich auf seine Betriebsschließungsversicherung verlassen hat, wurde meist bitter enttäuscht. Nur ein paar wenige Versicherer leisten anstandslos und bereitwillig, darunter der Münchener Verein.

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Wir lassen unsere Kunden nicht im Stich

Groß ist der Zorn bei so vielen Gastronomen, die ihren Versicherern vertrauten, bei denen sie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, aber letztlich keinen Cent gesehen haben. Sogar bekannte Kabarettisten haben das Thema aufgegriffen und mit ihrem Musikvideo „Der Wirt brennt“ der Versicherungsbranche eine schallende Ohrfeige verpasst.

Wie konnte es nur soweit kommen? Warum stehen so viele Versicherer nicht zu ihren Verträgen und halten ihr Leistungsversprechen nicht ein?

Der Standpunkt der Versicherer, die nicht oder nur freiwillig zahlen wollen

Meistens wird argumentiert, dass der Versicherungsschutz nicht greife, da in den Betrieben ja keine Seuche ausgebrochen sei. Eine präventive Schließung durch die Gesundheitsbehörde stelle für sich alleine keinen Leistungsfall dar. Es müsste in den Versicherungsbedingungen schon die auslösende Krankheit oder Erreger namentlich aufgeführt sein. Da dies bei dem Coronavirus COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) nicht zutrifft, seien Leistungen ausgeschlossen.

Die bayerische Lösung

Anfang April haben das Bayerische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der DEHOGA Bayern sowie einigen wenigen Versicherern eine Vereinbarung getroffen, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.

Mittlerweile haben sich weitere Versicherer im Rahmen einer Kulanzregelung an dem bayerischen Kompromiss beteiligt. Viele Gastronomen und Hotels geben sich damit aber nicht zufrieden und wollen ihre Versicherer verklagen. Diejenigen Betriebe, die auf den Kompromiss eingehen, dürfen jedoch keine weiteren juristischen Ansprüche stellen.

Die Lösung des Münchener Verein

Das Coronavirus ist über die bestehende BSV des Münchener Verein mitversichert. Wir stehen zu unseren Verträgen, die unsere Kunden mit uns abgeschlossen haben und halten unser Leistungsversprechen ein. Denn wir haben die teilweise siebenstelligen Summen bereits ausgezahlt und so einen aktiven Beitrag zur Rettung von Existenzen im Handwerk geleistet.

Der Versicherungsfall wird nach unserer Einschätzung ausgelöst durch eine Allgemeinverfügung des jeweiligen Bundeslandes, basierend auf dem Infektionsschutzgesetz. Der Münchener Verein stellt das Coronavirus „2019-nCoV“ den in seinen Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich.

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