Sofern die Prüfung einer Pflegebedürftigkeit der versicherten Person auf ADL-Kriterien abgestellt wird, sollte der in den Versicherungsbedingungen benannte ADL-Katalog in jedem Fall geprüft werden. Auch wenn im Praxisalltag immer von „dem“ ADL-Katalog gesprochen wird, bleibt festzuhalten, dass es einen brancheneinheitlichen ADL-Katalog nicht gibt.
So finden sich in den AVB von Berufsunfähigkeitsversicherungen ADL-Kataloge mit vier, fünf, sechs oder auch neun Beurteilungskriterien. Dabei ist zu beachten, dass mit ADL-Katalogen, die ausnahmslos auf eine Prüfung motorischer Leistungsdefizite der versicherten Person abstellen, der seit 1. Januar 2017 gültige, sozialrechtliche Begriff der Pflegebedürftigkeit nur sehr eingeschränkt nachgezeichnet werden kann. Eine Verbesserung bietet sich mit einem Neun-Punkte-ADLKatalog, da dieser sechs Kriterien für die Prüfung motorischer und drei Kriterien für die Beurteilung intellektueller Defizite beinhaltet.
Sofern ein Versicherer seine Leistungspflicht auf den Pflegegrad 2 der versicherten Person, der mit einem Leistungsbescheid der zuständigen Pflegekasse nachgewiesen werden kann, abstellt, kann ein leistungspflichtiger Versicherungsfall zumeist schnell und unbürokratisch begründet werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 hatte das Bundesministerium für Gesundheit die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung mit 3,67 Millionen Versicherten benannt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 11,6 Prozent.
Allerdings sollte nicht nur die Entwicklung der Gesamtzahl der Leistungsempfänger, sondern auch die Altersverteilung der pflegebedürftigen Versicherten beachtet werden. Im Jahr 2018 hatten 843.828 der pflegebedürftigen Versicherten ihr 65.Lebensjahr noch nicht vollendet. Über 139.000 Kinder unter 15 Jahren erhielten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und 617.500 pflegebedürftige Versicherte waren der Altersgruppe 25 bis unter 65 Jahre zuzurechnen, das heißt es handelte sich um Menschen, die rein altersmäßig im aktiven Erwerbsleben standen.
Die Kosten einer ambulanten und pflegerischen Versorgung werden regelmäßig unterschätzt. Bereits durch den täglichen Besuch eines ambulanten Pflegedienstes, der den Pflegebedürftigen am Morgen aus und am Abend ins Bett hilft, an- und auskleidet, morgens und abends im Rahmen einer kleinen Körperpflege und einmal in der Woche beim Duschen unterstützt, entstehen monatliche Kosten von ungefähr 2.200 Euro. Für einen Versicherten mit Pflegegrad 2 saldiert dabei ein Eigenanteil an den Pflegekosten von über 1.500 Euro im Monat und im Fall der vollstationären Pflege kann eine monatliche Eigenleistung des Versicherten von 2.500 Euro erforderlich werden.
Bilder: © eyeretina – stock.adobe.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Sträflich unterschätztes Risiko: Der Pflegefall
Was bedeutet der Pflegegrad 1?
Die Pflegeverantwortung
Pflege daheim – kann ich das?
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Versicherungsbranche baut Personal aus – besonders viele neue Auszubildende
Die Versicherungsbranche wächst weiter: 2024 stieg die Gesamtzahl der Beschäftigten um 2,6 Prozent, so Daten des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV). Besonders erfreulich ist der Anstieg der Auszubildenden um 7,5 Prozent – ein positives Signal gegen den Fachkräftemangel. Auch im Innendienst und Außendienst gibt es mehr Personal, während die Fluktuation stabil bleibt.
Allianz-Konsortium vor Abschluss des Viridium-Deals – WTW sieht Belebung des Run-Off-Marktes
Die Übernahme von Viridium durch ein Allianz-geführtes Konsortium steht offenbar kurz vor dem Abschluss. WTW erwartet, dass der Deal den deutschen Run-Off-Markt nachhaltig beleben wird.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Fahrradversicherung oft unverzichtbar
Fahrräder sind in Deutschland ein beliebtes Fortbewegungsmittel – sowohl im Alltag als auch in der Freizeit. Doch mit der steigenden Zahl an hochwertigen Modellen, insbesondere E-Bikes, wächst auch das Risiko von Diebstählen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden allein 2023 über 260.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch weit höher liegen.
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.