Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am 05. Dezember 2019 veröffentlichten Urteil bestätigt, dass der Verkauf von Kapitallebensversicherungen von der Umsatzsteuer befreit bleibt. Damit war die Revision eines Policenankäufers gegen ein Urteil des Münchener Finanzgerichts von 2017 erfolgreich.
In die Entscheidung des BFH ist eingeflossen, dass der Versicherungsnehmer beim Verkauf der Lebensversicherung weiter am Risikoanteil partizipiert, denn im Unterschied zur Kündigung bleibt für die Hinterbliebenen ein Rest-Todesfallschutz erhalten. Wenn der Ankäufer Policen zur Refinanzierung weiter veräußert, ist dies steuerlich als begünstigtes Finanzgeschäft einzustufen. Dem Zweitmarkt wäre, so die Begründung des V. Senats, mit Besteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden.
Wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes vom Gesetzgeber bis dato nicht berücksichtigt
Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) fordert seit langem eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt mit in das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aufzunehmen. Policen Direkt als Mitgliedsunternehmen unterstützt diese Pläne, denen der Gesetzgeber in seinen bisherigen Entwürfen bis dato nicht gefolgt ist, aktiv.
Aufgrund der fehlenden Hinweispflicht kennen deutsche Verbraucher den Zweitmarkt nicht und verschenken neben dem Rest-Todesfallschutz auch 2018 etwa 80 Millionen Euro, weil sie ihre Lebensversicherung stornierten, statt zu verkaufen. Zu diesem Ergebnis kommt man unter der Annahme, dass lediglich 20 Prozent der stornierten Verträge zweitmarktfähig gewesen wären und bei Verkauf etwa drei Prozent mehr als bei der Kündigung erzielt hätten. Tatsächlich im Zweitmarkt landeten auch 2018 nur 2,2 Prozent gemessen am Stornovolumen von 12,3 Milliarden Euro.
Policen, die älter als 10 Jahre sind, erzielen in der Regel einen Verkaufspreis deutlich über dem Rückkaufswert des Versicherers. Neben dem Verkauf einer Police können Versicherte ihre Lebensversicherungen natürlich auch beleihen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.
Aon-Marktprognose 2025: „Bürokratie bremst den Fortschritt aus“
Das Beratungsunternehmen Aon hat seine Marktprognose für den deutschen Versicherungsmarkt 2025 veröffentlicht. Der Bericht zeigt: Unternehmen müssen sich zunehmend mit komplexen und global vernetzten Risiken auseinandersetzen. Politische Unsicherheiten, hohe Kosten und der Klimawandel setzen Unternehmen unter Druck.
Versicherungsbranche erwartet 2025 stabiles Wachstum – GDV fordert Reformen
Die Versicherungswirtschaft prognostiziert für 2025 ein branchenweites Beitragswachstum von fünf Prozent. Besonders die Schaden- und Unfallversicherung sowie die PKV legen zu. Gleichzeitig fordert der GDV Reformen in der Altersvorsorge, Cybersicherheit und dem Steuerrecht.
Kennzeichenwechsel für Mofas, Mopeds und E-Scooter: Ab März gilt nur noch Grün
Zum 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter auf ein grünes Versicherungskennzeichen umgestellt werden. Wer weiterhin mit dem blauen Kennzeichen unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar. Die aktuellen Zahlen des GDV zeigen zudem: Schäden und Diebstähle haben 2023 deutlich zugenommen.