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Bundesfinanzhof (BFH)
Weitere News
Zaun-470221-PB-blickpixel
blickpixel – pixabay.com
06.03.2024
4 Wände
Teilverkauf des eigenen Grundstücks kann steuerpflichtig sein
Wird selbst genutztes Wohneigentum mit dem zugehörigen Grundstück verkauft, sind in der Regel keine Steuern zu entrichten. Etwas anderes gilt aber, wenn das zum Wohneigentum gehörige Grundstück zunächst geteilt und in der Folge nur ein Flurstück ohne Wohnbebauung veräußert wird.
Anzugtraeger-Papier-Gebaeude-295833310-AS-thodonal-
thodonal – stock.adobe.com
12.12.2019
Assekuranz
BFH stärkt Zweitmarkt für Lebensversicherung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am 05. Dezember 2019 veröffentlichten Urteil bestätigt, dass der Verkauf von Kapitallebensversicherungen von der Umsatzsteuer befreit bleibt. Damit war die Revision eines Policenankäufers gegen ein Urteil des Münchener Finanzgerichts von 2017 erfolgreich.