Der Schutz der Werkverkehrsversicherung der Württembergischen Versicherung AG wurde nun deutlich verbessert. Diese versichert Waren, Vorräte, die Betriebseinrichtung und Datenträger sowie Gebrauchsgegenstände und Reisegepäck der Mitarbeiter – unabhängig davon, ob auf der Strecke oder beim Be- und Entladen, ob im eigenen, im gemieteten oder geleasten Fahrzeug.
Künftig sind außerdem auch Bestandteile wie Regale oder Schubladen versichert, die nachträglich vom Versicherungsnehmer ins Fahrzeug eingebaut werden.
Dabei sichert die Versicherung sowohl die Beschädigung der Ware als auch deren Diebstahl ab. Ebenfalls mitversichert ist grobe Fahrlässigkeit bis 50.000 Euro pro Schaden.
In der neuen Werkverkehrsversicherung wird die Entschädigungsleistung von versicherten Kosten nach einem Versicherungsfall oder zur Schadenminderung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht.
Zudem werden einige neue Positionen eingeführt, wie etwa die Übernahme von
- Aufwendungen zur Brandbekämpfung in Höhe von 5.000 Euro,
- Aufwendungen für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl in Höhe von 5.000 Euro,
- Kosten für einen Sachverständigen für Transport- und Güterschäden in Höhe von 10.000 Euro.
Grundsätzlich gilt als Versicherungssumme der gesamte Wert aller Waren und Vorräte, Werkzeuge oder Maschinen, die im versicherten Fahrzeug befördert werden. Sie gilt als Erst-Risiko-Summe, sodass im Schadenfall keine Unterversicherung angerechnet wird.
Schon bisher sind Mehrkosten bis 5.000 Euro im Versicherungsschutz enthalten. Zukünftig ist es möglich, über diese Position auch Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt oder Übernachtungskosten des Fahrers als unmittelbare Folge eines versicherten Schadens abzurechnen.
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