„Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da!“ So fröhlich die Kinder darüber singen, dass die Bäume ihre bunten Blätter abwerfen, so unglücklich ist der Autofahrer über das erste Herbstlaub. Denn die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls steigt mit dem Herbsteinfall signifikant.
Nicht nur nasses Laub, sondern auch durch starken Wind abbrechende Äste, umfallende Bäume und Aquaplaning stellen zu dieser Jahreszeit erhebliche Risiken im Straßenverkehr dar. Hinzu kommen Nebel und Reif.
Was Sie im Herbst im Straßenverkehr beachten sollten und wie Sie vorgehen, wenn ein Schaden entstanden ist, erfahren Sie hier!
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Glatte Straßen durch Laub
Eine bunte Herbstlandschaft sieht zwar schön aus, birgt jedoch das ein oder andere Risiko für die Verkehrsteilnehmer, wenn das leuchtende Laub auf der Straße nass ist. Eine rutschige Fahrbahn verlängert nämlich den Bremsweg eines Kraftfahrzeugs. Stellen Sie sich darauf ein und verringern Sie Ihre Geschwindigkeit, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Vernebelte Sicht
In den Herbstmonaten bildet sich insbesondere am frühen Morgen häufig Nebel, der die Sicht beeinträchtigt. Zudem ist zu dieser Zeit das Verkehrsaufkommen aufgrund des Berufsverkehrs sehr hoch. Damit steigt auch das Unfallrisiko. Um Schäden zu vermeiden, sollten Sie daher Ihre Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anpassen. Eine Faustregel besagt, dass die Geschwindigkeit in Stundenkilometern maximal so viel betragen sollte wie die Sichtweite in Metern.
Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, sollten Sie außerdem die Nebelschlussleuchte einschalten. Nutzen Sie die Nebelschlussleuchte jedoch auch bei besseren Sichtverhältnissen, droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Denn dann besteht das Risiko, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Gefährden Sie durch die Lichtnutzung den Verkehr, erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro.
Im Herbst empfiehlt es sich daher, tagsüber das Abblendlicht einzuschalten, um besser zu sehen und gesehen zu werden. Fahren Sie bei Dunkelheit ohne Abblendlicht, kommen innerorts ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, außerorts in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
Nasse Fahrbahn: Aquaplaning
Eine nasse Fahrbahn ist in vielerlei Hinsicht gefährlich. Einerseits müssen Sie sich auf einen verlängerten Bremsweg einstellen, andererseits besteht das Risiko des sogenannten Aquaplanings. Beim Aquaplaning schiebt sich zwischen den Autoreifen und die Fahrbahn ein Wasserkeil, sodass das Auto die Bodenhaftung verliert. Bremsen ist dann nicht mehr – und Lenken kaum noch – möglich.
Eine erhöhte Geschwindigkeit und vor allem der Beschleunigungsvorgang selbst begünstigen das Aquaplaning. Je größer die Wassermenge ist, desto wahrscheinlicher ist die Wasserglätte.
Außerdem hat die Reifenbeschaffenheit Einfluss auf die Verursachung von Aquaplaning. Je weniger Profil ein Reifen hat, desto anfälliger ist er für Aquaplaning. Schmale Reifen sind außerdem resistenter als breitere Reifen. Ergänzend sollten Sie darauf achten, dass Ihr Reifendruck nicht zu gering ist.
Ist die Fahrbahn nass, sollten Sie präventiv die Geschwindigkeit verringern. Außerdem sammelt sich in Spurrinnen – insbesondere auf Autobahnen – häufig mehr Wasser. In diesem Fall ist es empfehlenswert, leicht versetzt zu fahren, damit sich die Reifen nicht in den wassergefüllten Rinnen bewegen.
Doch wie reagieren Sie, wenn Sie sich bereits in einer Aquaplaning-Situation wiederfinden? In erster Linie sollten Sie auf keinen Fall bremsen. Entweder blockieren die Reifen, was das Aquaplaning noch verstärkt, oder Sie geraten ins Schleudern, wenn die Bremskraft sich auf einmal wieder auf die Fahrbahn überträgt.
Im Übrigen sind auch starke Lenkbewegungen und Gasgeben zu vermeiden. Denn so könnten Sie in den Gegenverkehr geraten und nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Besonders auf Autobahnen finden sich Verkehrsschilder, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung „bei Nässe“ vorschreiben. Aber wie nass muss die Fahrbahn sein, damit die Drosselung gilt? Der BGH hat entschieden, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung greift, wenn die gesamte Fahrbahnoberfläche mit einem Wasserfilm bedeckt ist. Vereinzelte Pfützen sind danach unerheblich für die Geschwindigkeitsvorgabe.
Winterreifen
Seit Dezember 2010 besteht in Deutschland eine Winterreifenpflicht, vgl. § 2 Abs. 3a Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach sind bei Glatteis, Schneeglätte, Matsch und Eisglätte Winterreifen zu verwenden. Diese Winterreifenpflicht bedeutet jedoch nicht, dass in einem bestimmten Zeitraum immer Winterreifen aufgezogen sein müssen, sondern vielmehr, dass die Bereifung an die Wetterverhältnisse angepasst werden muss. Die Winterreifenpflicht ist also situationsbedingt.
Fahren Sie beispielsweise trotz Glatteis noch mit Sommerreifen, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wenn es durch die falsche Bereifung sogar zu einer Behinderung oder Gefährdung des Straßenverkehrs kommt, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 100 Euro, bei einem Unfall auf 120 Euro.
Dieses Verhalten kann auch zu versicherungsrechtlichen Nachteilen führen. Die Kaskoversicherung kann die Haftung für Schäden am eigenen Fahrzeug bei grober Fahrlässigkeit nämlich verweigern, wenn der Schaden auf die falsche Bereifung zurückzuführen ist. Die Pkw-Haftpflichtversicherung wird jedoch regelmäßig trotzdem für die Schäden des Unfallopfers aufkommen.
Verdeckte Straßenschilder
Das Problem verdeckter Straßenschilder wird häufig erst im Winter durch Schnee und Eis entstehen. Im Herbst ist es aber durchaus möglich, dass nasses Laub die Straßenschilder unlesbar macht. Ein Straßenschild, das nicht lesbar ist, entfaltet auch keine Wirkung und muss mithin nicht beachtet werden.
Doch einige Schilder haben eine so unverwechselbare Form, dass sie, auch wenn sie verdeckt sind, noch erkennbar sind. Das ist zum Beispiel beim Vorfahrt-achten-Schild der Fall. Die auf der Spitze stehende dreieckige Form ist auch noch zu erkennen, wenn sich Laub oder Schnee auf dem Schild befinden. Somit entfaltet dieses Verkehrsschild weiterhin seine Wirkung. Entsprechend stellt eine Missachtung dieser Beschilderung einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar.
Kfz-Versicherung: Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung
Wenn einmal ein Unfall passiert ist, stellt sich die Frage, welche Versicherung welchen Schaden abdeckt. Zunächst einmal ist hierbei eine Unterscheidung der Versicherungen vorzunehmen. Im Wesentlichen geht es um die Pkw-Haftpflichtversicherung und die Teil- und Vollkaskoversicherung.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden auf, wenn diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Ohne eine solche Versicherung kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, zu gewährleisten, dass Unfallopfer auch dann Schadensersatz erhalten, wenn der Unfallverursacher zahlungsunfähig ist.
Daneben existiert die Möglichkeit, sich zusätzlich mit einer freiwilligen Teilkaskoversicherung abzusichern. Diese deckt auch die Schäden des eigenen Fahrzeugs ab, wenn diese nicht selbst oder durch einen anderen Fahrer verursacht wurden. Zu diesen Schäden gehören Diebstahl, Zusammenstoß mit Haarwild, Brand und Überschwemmung.
Die Teilkaskoversicherung kommt auch für Unwetterschäden aufgrund von Sturm, herabfallenden Ästen und umfallenden Bäumen auf. Allerdings muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass bei Schadenseintritt mindestens Windstärke 8 herrschte. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kann die Teilkasko die Zahlung jedoch verweigern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe nicht unerheblich überschreitet.
Entscheidend dafür, ob die Teilkaskoversicherung für einen Schaden aufkommt, ist auch, ob der Schaden unmittelbar auf die Wetterverhältnisse zurückzuführen ist. Wenn der Schaden erst durch das Auffahren auf einen bereits umgestürzten Baum entstanden ist, ist darin nur eine mittelbare Auswirkung des Sturms zu sehen und die Teilkaskoversicherung zahlt nicht.
In diesem Fall greift jedoch die Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung geht über den Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung hinaus. Während die Teilkaskoversicherung nur Schäden abdeckt, die aufgrund äußerer Einflüsse entstanden sind, zahlt die Vollkaskoversicherung auch bei einem selbst verursachten Unfall oder Vandalismus. Versichert sind Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, Schäden durch geplatzte Reifen oder Vandalismus und Schäden durch Dritte nach Fahrerflucht.
Bei einem Schaden aufgrund von Aquaplaning kommt grundsätzlich jede der genannten Versicherungen auf, wenn nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Autofahrer das Tempolimit bei Nässe missachtet. Verweigert die Versicherung deshalb die Zahlung, ist sie jedoch verpflichtet nachzuweisen, dass die gesamte Fahrbahnoberfläche zum Zeitpunkt des Schadenseintritts von einem Wasserfilm bedeckt war.
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Schadensersatzansprüche
Wenn Gemeinden oder Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht missachten und daraus ein Schaden entsteht, hat der Geschädigte gegenüber der Gemeinde oder dem Eigentümer einen Schadensersatzanspruch nach den §§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Eine Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Er ist verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden zu verhindern. Das ist zum Beispiel bei verschneiten Gehwegen oder Laub auf der Straße der Fall. Der Grundstückseigentümer oder die Gemeinde sind verpflichtet, den Schnee und das Laub zu entfernen. Unterlassen Sie dies und daraus entsteht ein Schaden, sind sie dem Opfer gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Quelle: Maj Pascale Weber, Content Managerin, anwalt.de