Geht gar nicht: Schimmel im Kinderzimmer

Es gibt viele Gründe für Feuchtigkeit in einer Wohnung: die veränderte Belegung der Wohnung, andere Wetterverhältnisse oder auch das fortschreitende Alter eines Gebäudes. Wird Schimmel festgestellt, ist ein Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter in der Regel vorprogrammiert. Mieter zeigen den Mangel meist sehr schnell an und berufen sich auf einen baulichen Mangel.

(PDF)
Tapete-Schimmel-218238870-AS-yavdatTapete-Schimmel-218238870-AS-yavdat

Der Vermieter soll diesen dann möglichst zeitnah beheben. Bis das erledigt ist, sind Mieter meist nicht bereit, die volle Miete zu entrichten und wollen diese mindern. Vermieter sehen den Sachverhalt durchaus kontrovers und weisen dann darauf hin, dass der Mangel durch falsches Lüftungs- und/oder Heizverhalten verursacht wurde. Insofern wurde sein Eigentum durch den Mieter beschädigt. Damit möchte der Vermieter die Kosten für die Beseitigung der Schäden und die rückständigen Mieten geltend machen.

Dies war auch bei der Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld vom 03. Juli 2019 (AZ: 415 C 56/18) der Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist. Der Mieter hatte aufgrund von Schimmel im Kinderzimmer fristlos gekündigt. Der Vermieter wollte die Miete bis zur fristgemäßen Beendigung des Mietvertrages geltend machen und Schadensersatz für die Beseitigung der Schäden.

Auch in diesem Fall war ein teures Sachverständigengutachten über die Ursache der Feuchtigkeit unvermeidbar. Die Vorlage von Fotographien oder Zeugenaussagen ist keinesfalls ausreichend. Diese belegen zwar, dass in der Wohnung Feuchtigkeit und im schlechtesten Fall sogar Schimmel vorhanden ist, doch die Ursache kann nur durch einen Sachverständigen geklärt werden. Und diese ist der ausschlaggebende Punkt für alle folgenden Ansprüche. Hat der Mieter sich falsch verhalten oder handelt es sich um einen Fehler im Bauwerk, den der Vermieter zu vertreten hat.

Der Mieter ist im Recht

Das Amtsgericht gab im vorliegenden Fall dem Mieter Recht. Der Vermieter hatte zwar behauptet, der Mieter habe selbst die Wand durchfeuchtet, um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können und sich nicht an die Kündigungsfrist halten zu müssen. Die vom Vermieter benannten Zeugen konnten das Gericht jedoch nicht überzeugen. Zumal auch der Sachverständige glaubhaft darlegte, dass die Wände im Kinderzimmer in der besagten Wohnung tatsächlich feucht sind. Und dies auch seine Ursache in baulichen Mängeln hat. Das Amtsgericht begründet weiter, dass die Beweislast dafür, dass die vorhandenen Schäden nicht bauseits bedingt sind, der Vermieter, hier also der Kläger, zu tragen hat.

Mit anderen Worten

Wenn der Vermieter behauptet, der Schimmel und die Feuchtigkeit seien durch den Mieter verursacht worden, so muss er dies positiv beweisen. Sofern ihm das nicht gelingt, kann er mit seiner Klage keinen Erfolg haben. Die vorhandene Feuchtigkeit und Schimmelbildung berechtigte den Mieter nicht zuletzt, da es sich um das Kinderzimmer handelte, zur Kündigung auch ohne Einhaltung der Frist. Er musste keine weiteren Mieten mehr zahlen.

Ein Beitrag der Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV)“

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Haus-1353389-PB-image4youHaus-1353389-PB-image4youimage4you – pixabay.com
Infothek 4 Wände

Schalldämmung: Tipps und Tricks für die richtige Anbringung

Lärm gefährdet die Gesundheit, deshalb sollten Lärmquellen beim Hausbau vermieden werden. Die richtige Schalldämmung leistet das. Welche Unterschiede und Risiken gibt es?

Großmutter-Enkeltochter-250436740-DP-yacobchuk1Großmutter-Enkeltochter-250436740-DP-yacobchuk1
Infothek 4 Wände

Interhyp Wohntraumstudie 2024: So denken Babyboomer und Millennials

Der Wunsch nach Wohneigentum hat sich über die Generationen nicht abgeschwächt. Geht es um die wichtigsten Dinge, rangiert bei Boomern als auch bei Millennials der Wunsch nach einem schönen Zuhause direkt nach Gesundheit auf Platz zwei.

Happy woman gardener in work clothes watering the beds in her vegetable garden on sunny warm summer day. Concept of working in vegetable garden on your farmHappy woman gardener in work clothes watering the beds in her vegetable garden on sunny warm summer day. Concept of working in vegetable garden on your farm
Infothek 4 Wände

Neue Grundsteuer: Was ändert sich? Das müssen Eigentümer jetzt wissen

Die Grundsteuerreform geht noch immer als Schreckgespenst um. Doch mittlerweile befindet sich die „neue“ Grundsteuer auf der Zielgeraden, denn ab 2025 darf die „alte“ Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft informiert über wesentliche Details.

Kanalisation-2024-US-Denny-MuellerKanalisation-2024-US-Denny-MuellerDenny Müller – unsplash.com
Infothek 4 Wände

Seriöse Kanalreinigungsbetriebe in der Region finden

Rückstau in Abwasserleitungen oder unerwartete Rohrprobleme: Treten durch Extremwetter Probleme wie diese auf, oder kommt es zu einem Versicherungsschaden, sollte nur mit einem professionellen und seriösen Betrieb zusammengearbeitet werden.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht