E-Autos: Was ändert sich durch Warngeräusche für Autofahrer und Passanten?
In der Europäischen Union müssen ab 1. Juli 2019 alle neuen Typen von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein, das Fahrzeuggeräusche simuliert. So sollen Unfälle insbesondere mit Fußgängern und Radfahrern verhindert werden.
Ab 1. Juli 2021 müssen die Hersteller dann nicht nur bei neuen Fahrzeugtypen, sondern bei allen Neuwagen mit Elektro- und Hybridantrieb ein AVAS einbauen. Ältere Fahrzeuge können, müssen aber nicht nachgerüstet werden. Doch was ändert sich dadurch für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer?
Geräusche bis 20 km/h
Elektro- und Hybridautos müssen künftig zwischen dem Anfahren und dem Erreichen einer Geschwindigkeit von 20 km/h wie auch beim Rückwärtsfahren ein Geräusch erzeugen.
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt:
„Der Grund für die Begrenzung auf Tempo 20 ist, dass bei höheren Geschwindigkeiten das Abrollgeräusch der Reifen den Motor in der Regel übertönt.“
Das AVAS muss laut EU-Verordnung mit einem leicht erreichbaren Schalter zum Ein- und Ausschalten ausgestattet und beim Start automatisch eingeschaltet sein.
Klang nach Verbrennungsmotor
Es muss sich um ein Dauergeräusch handeln, das wie ein Verbrennungsmotor der gleichen Fahrzeugklasse klingt und das eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweist – zum Beispiel eine Beschleunigung.
Der künstliche Motorsound soll sich dabei im mittleren Frequenzbereich bewegen. Ein Grund dafür: Ältere Menschen können hohe Frequenzen nicht mehr so gut wahrnehmen.
Vor- und Nachteile der Neuregelung
Michaela Rassat dazu:
„Für Fußgänger und Radfahrer verringert sich durch die Warngeräusche die Gefahr einer Kollision mit einem Elektro- oder Hybridfahrzeug. Allerdings kritisieren viele, dass ein Vorteil des Elektroantriebs – nämlich dessen Lautlosigkeit – damit entfällt. Denn immerhin ist ständiger Verkehrslärm eine große Belastung für unsere Städte und die Gesundheit ihrer Bewohner.“
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