Das Fahrrad zählt zum beweglichen Teil des Hausrats und ist somit im Rahmen der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und andere Schäden versichert.
Allerdings greift der Schutz laut Romy Schmidt, Schadenexpertin bei der IDEAL Versicherung, dann nur, wenn sich das Zweirad tatsächlich in der Wohnung, einem verschlossenen Keller oder einer Garage befindet und noch dazu abgesperrt ist.
Mithilfe einer sogenannten Fahrradklausel kann die Hausratversicherung allerdings erweitert werden – dann ist das Rad auch außerhalb der eigenen vier Wände gegen Diebstahl geschützt.
Neben Sturzschäden und Vandalismus ist zudem auch der Diebstahl einzelner Teile abgedeckt. Letzteres wird vor allem bei den immer beliebteren E-Bikes relevant, denn: Diebe klauen oftmals nicht das gesamte Rad, sondern montieren lediglich den teuren Akku ab. Die Versicherungssumme ist begrenzt und variiert von Anbieter zu Anbieter.
Romy Schmidt ergänzt:
„Außerdem unterscheiden sich Versicherungstarife darin, ob sie den Neuwert oder nur den Zeitwert des Fahrrads erstatten.“