„Das Gesetz ist nur noch ein Schatten des ursprünglich deutlich ambitionierteren Referentenentwurfs und bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Es ist fraglich, ob die angestrebten Ziele zur Eindämmung der Klimakrise mit den beschriebenen Methoden und Maßnahmen tatsächlich erreicht werden können.“
Der GDV vermisst insbesondere das sogenannte Verschlechterungsverbot, das im Referentenentwurf noch enthalten war. Es sah vor, dass die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen grundsätzlich alles vermeiden sollten, was die Schadensanfälligkeit von Gebäuden, Grundstücken und Gebieten gegenüber den negativen Folgen des Klimawandels erhöht.
Stattdessen findet sich im Gesetz nun ein „Berücksichtigungsgebot“. Unter anderem genügt es jetzt, wenn Bauwerke den anerkannten Regeln der Technik folgen, damit der Klimaanpassung genüge getan wird. Diese Regeln hinken der tatsächlichen Gefahrenlage aber oft um Jahre hinterher. „Damit ist das Klimaanpassungsgesetz aus unserer Sicht lediglich ein stumpfes Schwert“, so Asmussen. „Die Schere zwischen den teils dramatischen Auswirkungen des Klimawandels und der notwendigen Prävention beziehungsweise Klimafolgenanpassung wird künftig weiter aufgehen.“
Schritt in die richtige Richtung
Grundsätzlich begrüßt die Versicherungswirtschaft, dass mit dem Klimaanpassungsgesetz nun ein verbindlicher Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern geschaffen worden ist. „Insofern ist dieses Gesetz ein erster wichtiger Schritt, um der Bedrohung durch die Klimakrise auch auf staatlicher Ebene strukturiert zu begegnen“, sagt Asmussen.
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