Klimaanpassungsgesetz geht nicht weit genug
„Das Gesetz ist nur noch ein Schatten des ursprünglich deutlich ambitionierteren Referentenentwurfs und bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Es ist fraglich, ob die angestrebten Ziele zur Eindämmung der Klimakrise mit den beschriebenen Methoden und Maßnahmen tatsächlich erreicht werden können.“
Der GDV vermisst insbesondere das sogenannte Verschlechterungsverbot, das im Referentenentwurf noch enthalten war. Es sah vor, dass die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen grundsätzlich alles vermeiden sollten, was die Schadensanfälligkeit von Gebäuden, Grundstücken und Gebieten gegenüber den negativen Folgen des Klimawandels erhöht.
Stattdessen findet sich im Gesetz nun ein „Berücksichtigungsgebot“. Unter anderem genügt es jetzt, wenn Bauwerke den anerkannten Regeln der Technik folgen, damit der Klimaanpassung genüge getan wird. Diese Regeln hinken der tatsächlichen Gefahrenlage aber oft um Jahre hinterher. „Damit ist das Klimaanpassungsgesetz aus unserer Sicht lediglich ein stumpfes Schwert“, so Asmussen. „Die Schere zwischen den teils dramatischen Auswirkungen des Klimawandels und der notwendigen Prävention beziehungsweise Klimafolgenanpassung wird künftig weiter aufgehen.“
Schritt in die richtige Richtung
Grundsätzlich begrüßt die Versicherungswirtschaft, dass mit dem Klimaanpassungsgesetz nun ein verbindlicher Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern geschaffen worden ist. „Insofern ist dieses Gesetz ein erster wichtiger Schritt, um der Bedrohung durch die Klimakrise auch auf staatlicher Ebene strukturiert zu begegnen“, sagt Asmussen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Warum Versicherungsschutz allein nicht genügt
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Zwischen Resilienz und Flutdemenz
Naturgefahrenschäden 2025: GDV warnt trotz Rückgang vor wachsendem Extremwetter-Risiko
Klimafolgenanpassung: GDV fordert zentrales Lagebild
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Warum das größte Risiko das Vergessen sein könnte
Württembergische verzichtet künftig auf Gesundheitsprüfung in der Unfallversicherung
DEVK fünf Jahre nach der Ahrflut: Warum Prävention zum neuen Maßstab der Wohngebäudeversicherung wird
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Wie Versicherer aus der Katastrophe gelernt haben
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.
















