Viele Makler sind als Einzelmakler tätig und mit dem Tod erlöschen erstens die Maklerverträge, zweitens das Gewerbe, drittens die Gewerbeerlaubnis und viertens die Courtagezusagen. Ob da noch etwas zu retten ist, hängt bei Einzelmaklern sehr davon ab, ob in den Maklerverträgen eine Nachfolgeklausel vereinbart wurde.