Der Vollkaskoversicherer trägt die Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer einen Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Dabei reicht es aber, wenn er viele Indizien vorträgt, die für eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles sprechen. Dies entschied das Landgericht Coburg.