Mit Wirkung zum 09.10.2024 ändern sich die Mindestversicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler gemäß § 34 d GewO.
Ab diesem Zeitpunkt muss die Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung mindestens 1.564.610 Euro für jeden Versicherungsfall und 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen.
Hintergrund ist die Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.03.2024. Diese tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und gilt somit ab dem 09. Oktober 2024.
CGPA meldet ganz aktuell, dass gegenüber der DIHK eine sogenannte Globalerklärung abgegeben wurde. Das bedeutet, der Versicherer hat gegenüber der Aufsichtsbehörde bestätigt, dass mit Wirkung zum 09.10.2024 alle bei CGPA bestehenden Verträge die oben genannten Mindestversicherungssummen aufweisen. Somit müssen bei CGPA versicherte Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler gegenüber der IHK keinen neuen Versicherungsnachweis erbringen. Im nächsten Schritt informiert CGPA dann über die individuelle Vertragsgestaltung.
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