HDI EGO Top verzichtet als erste BU-Versicherung vollständig auf Verweisung

Ab dem 1. Januar 2024 entfallen für alle neu abgeschlossenen HDI Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Regelungen zur Verweisung. Damit hat das Unternehmen einen neuen Meilenstein in der Branche gelegt und seine Position als herausragender Anbieter von Einkommensschutzlösungen weiter gestärkt.

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An accident of a man worker at the construction site.An accident of a man worker at the construction site.Halfpoint – stock.adobe.com

Mit diesem Produkt-Update (expertenReport berichtete am 30.11.2023) wird die Leistungsprüfung erheblich einfacher. Solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenommen wurde. Thomas Lüer, Vertriebschef HDI Versicherungen, sagt:

Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- und der Nachprüfung ist ein neues Level in der Geschichte der Arbeitskraftabsicherung in Deutschland erreicht.

"In der für Betroffene schwierigen und oft auch die Existenz bedrohenden Situation einer Berufsunfähigkeit entfallen nun belastende Fragestellungen wie ‚Muss ich einen anderen Beruf annehmen?‘, ‚Wird mir die BU-Rente gestrichen oder gekürzt, wenn ich in einem anderen Beruf arbeite?‘. Das gibt Sicherheit“, erläutert der Vorstand weiter.

Mit diesem Schritt erhofft sich HDI weiteres Wachstum im Neugeschäft in diesem wichtigen Versicherungssegment, setzt qualitativ neue Maßstäbe in einem umkämpften Markt und erhöht gleichzeitig Transparenz und Einfachheit. Denn obwohl HDI Verbesserungen im Bedingungswerk vorgenommen hat, nimmt das Unternehmen keine Anpassungen an den Prämien oder Gesundheitsfragen vor.

Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) EGO Top zählt zu den besten Produkten im Markt, wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht. Das zeigt ein Vergleich der Rating-Ergebnisse mit anderen Anbietern. Fortschrittlichkeit ist hier inzwischen Tradition. Als erstes Versicherungsunternehmen verzichtete HDI schon vor vielen Jahren auf die vollständige abstrakte Verweisung. Ebenfalls als Erster stellte HDI die konkrete Verweisung in der Erstprüfung ein – und nun auch als Erster in der Nachprüfung.

Auch beim Kundenservice hat HDI neue Maßstäbe geschaffen. Als Erster führte HDI das kundenfreundliche Teleclaiming und den „Vor-Ort-Service“ ein. Nach dem Motto „Reden statt Schreiben“ hilft HDI seitdem betroffenen Kunden telefonisch dabei, BU-Leistungsanträge auszufüllen. In besonders schweren Fällen fahren geschulte Mitarbeiter direkt zu Kunden nach Hause und unterstützen dabei, die erforderlichen Angaben zu machen.

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