Die HDI Versicherung hat umfangreiche Produktupdates der Berufs-Haftpflichtversicherungen für das Heilwesen umgesetzt. Besonders die neuen Konzepte für Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren stechen dabei heraus. Aber auch tarifliche Leistungen wurden zum Teil erheblich erweitert.
Bei Heilberufen sind die Arbeitsbedingungen heute schwieriger denn je. Höchste Belastungen prägen häufig den Arbeitsalltag. „Umso wichtiger ist die Absicherung der beruflichen Tätigkeit über einen umfassenden und zeitgemäßen Versicherungsschutz,“ erklärt Christian Kussmann, Vorstand Firmen und Freie Berufe der HDI Versicherung. Deshalb passe HDI den Versicherungsschutz aktuellen Entwicklungen und Risiken regelmäßig an.
Neue Leistungen in der Arzt-Haftpflicht
Eine erste Erweiterung der tariflichen Leistungen betrifft die Patientenaufklärung. Versicherungsnehmer erhalten nunmehr ein Wahlrecht, welches Aufklärungssystem sie verwenden möchten. HDI akzeptiert jetzt jedes professionelle Aufklärungssystem wie zum Beispiel Thieme Compliance, Perimed, Synmedico, Fachgesellschaften und viele mehr. Dies gilt, sofern die regelmäßige Aktualisierung der Aufklärungsinhalte im Hinblick auf medizinische und juristische Aspekte gewährleistet ist.
Darüber hinaus gelten nun in zahlreichen Fachgebieten Tätigkeiten beziehungsweise Eingriffe im Rahmen des konservativen Tätigkeitsfeldes als mitversichert, die vorher als operativ einzustufen waren. Auch zuvor anfragepflichtige Risiken wurden nun tariflich berücksichtigt.
Als zusätzliche Leistungserweiterung ist nun der Praxisvertreter subsidiär zu einer gegebenenfalls bestehenden Berufs-Haftpflichtversicherung des Vertreters mitversichert. In der Telemedizin erweitert HDI den Versicherungsumfang auf alle Länder der EU sowie Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz und trägt damit den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung.
Ein weiteres Highlight des neuen HDI-Tarifs ist zum Beispiel, dass die freiberufliche Notarzttätigkeit künftig auch die Tätigkeit als leitender Notarzt umfasst. Außerdem finden sich nun im Rahmen der gelegentlichen außerdienstlichen oder gelegentlichen freiberuflichen ambulanten Tätigkeit neben der Mitversicherung ambulanter Praxisvertretungen (bis zu 75 Werktage im Jahr) noch zahlreiche weitere Leistungserweiterungen.
Neue Konzepte für BAG und MVZ
In einem weiteren Schritt hat die HDI Versicherung ihr Versicherungs-Konzept für Berufsausübungsgemeinschaften überarbeitet. Für diese beträgt die Versicherungssumme nun 7,5 Mio. Euro, 4-fach maximiert. Damit werden alle Pflichtversicherungsanforderungen garantiert erfüllt. Bis zu fünf Ärzte lassen sich jetzt innerhalb des Konzepts über die digitale Strecke in einem Vertrag absichern. Dabei sind bis zu zwei angestellte Ärzte beitragsfrei mitversichert. Bei personellen Änderungen sind somit Risikoanpassungen nur in einem Vertrag nötig.
Für Medizinische Versorgungszentren beträgt die Regelversicherungssumme 5 Mio. Euro und die maximale Versicherungssumme ebenfalls 7,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das 4-Fache dieser Summe. Online lässt sich der Vertrag für bis zu 8 Ärzte abschließen. Alle Voraussetzungen für die berufliche Pflichtversicherung von Ärzten sind dabei garantiert erfüllt. Sowohl bei BAG wie auch bei MVZ erfolgt der Versand der jeweiligen Pflichtversicherungsbestätigungen automatisch.
HDI Vorstand Kussmann weist noch auf einen weiteren wichtigen Aspekt beider Konzepte hin: „Sowohl Medizinische Versorgungszentren als auch Berufsausübungsgemeinschaften vermeiden mit Abschluss des Versicherungsschutzes über die speziellen Konzepte die Gefahr von Deckungslücken.“ Denn die Besonderheiten von MVZ und BAG sind im jeweiligen Konzept umfassend berücksichtigt.
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