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Die Basisrente, als staatlich geförderte Wertpapieranlage, bietet einen entscheidenden Vorteil für Endkund*innen. Doch wie kann dieser Nutzen nicht nur für Kund*innen, sondern auch für Berater*innen in ihrem Angebot einfach zugänglich gemacht werden?
Mit dem neuesten Softwareupdate für den BasisrentenBERATER des Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist es ab sofort möglich, einen Nettovergleich von Basisrente, Privatrente und direkter Fondsanlage durchzuführen.
Fondsanlagen in Aktien- und Mischfonds ohne Garantien bringen höhere Renditechancen mit sich und sind damit zurecht eine gute Wahl fürs Alter vorzusorgen und später den Lebensstandard zu halten. Bei der direkten Fondsanlage gilt jedoch zu beachten, dass die Erträge fortlaufend der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Dies betrifft zum einen die jährliche Besteuerung der sogenannten Vorabpauschale zum Jahreswechsel, zum anderen die Versteuerung des gesamten Ertrags bei einem Fondswechsel. Bis Ruhestandsbeginn können sich diese Steuerabzüge beträchtlich summieren. Die zu leistende Abgeltungsteuer mindert fortwährend das Fondsvermögen und damit die erzielbaren Erträge.
Wird die Fondsanlage in einer Privatrente getätigt, sind alle Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei und mehren somit stetig das Fondsvermögen. Bei einer Auszahlung des Kapitals als Rente wird diese lediglich der vergünstigten Ertragsanteilbesteuerung unterworfen. Im Ergebnis resultiert daraus in aller Regel eine höhere Nettorente als bei einer direkten Fondsanlage mit einem späteren Entnahmeplan.
Steuerlich gefördert ist die Fondsanlage, sofern diese im Rahmen einer Basisrente umgesetzt wird. Die Basisrentenbeiträge können steuerlich vollständig abgesetzt werden. Dies führt zu einer beachtlichen Einkommensteuer- und teilweise Solidaritätszuschlagsersparnis. Die spätere Rentenleistung unterliegt zwar der nachgelagerten Besteuerung, der Steuersatz im Alter ist aber zumeist niedriger als im Erwerbsleben.
Daraus resultiert in vielen Fällen bei der Basisrente eine um 50 Prozent höhere Nettorente als bei einer direkten Fondsanlage mit Entnahmeplan. Diese wird zudem, genauso wie eine Privatrente, ein Leben lang gezahlt. Im Gegensatz dazu besteht bei einem Entnahmeplan die Gefahr, dass das Kapital irgendwann aufgebraucht ist und somit keine weiteren Entnahmen möglich sind.
Vorteile transparent aufzeigen
„Vielen Verbraucher*innen und auch Berater*innen ist dieses Mehr an Nettorente bei der Basisrente in solcherlei Dimension nicht bewusst.“ konstatiert Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Mit dem BasisrentenBERATER des IVFP kann der Vorteil der Basisrente gegenüber anderen Anlagen individuell ermittelt werden. „Mit diesem Modul in der Softwarelösung „fairadvisor.net“ möchten wir den Berater*innen ein Instrument an die Hand geben, die einzige steuerlich geförderte Wertpapier- und Fondsanlage in Form der Basisrente greifbar zu machen und deren Vorteil transparent aufzuzeigen“ so Prof. Hauer weiter.
Der BasisrentenBERATER ist Teil der neuen IVFP Plattform und dort in der IVFP Beratungssoftware fairadvisor.net angesiedelt. Berater*innen können die Software frei zugänglich aufrufen. Die Plus-Version beinhaltet zusätzlich die Druck- und Speicherfunktion.
Im Rahmen von wöchentlich stattfindenden Webinaren und Nutzermeetings können sich Berater*innen zudem von den vertrieblichen Vorzügen der neuen IVFP Plattform mit den IVFP Softwarelösungen für die Vorsorgeberatung überzeugen und mit den jeweiligen Experten direkt ins Gespräch kommen.
Möchten Versicherungsunternehmen den BasisrentenBERATER mit ihren Basisrententarifen einsetzen, kann dies jederzeit nach Rücksprache mit dem IVFP durchgeführt werden.
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