uniVersa führt neue Beihilfetarifstufen ein

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Die uniVersa hat ihr Produktportfolio zur Absicherung von Beihilfeberechtigten um neue Tarifstufen erweitert. Damit ist vor allem für berücksichtigungsfähige Angehörige eine bedarfsgerechte Absicherung möglich.

Der Staat gewährt Beamten und Beamtenanwärtern eine Beihilfe und trägt damit einen Teil der Krankheits- und Pflegekosten. In den letzten Monaten hat sich für berücksichtigungsfähige Angehörige in einigen Bundesländern der Beihilfeanspruch erhöht.

Um eine bedarfsgerechte Absicherung zu gewährleisten, hat die uniVersa ihr Beihilfeangebot um neue zehn und fünfzehn Prozenttarifstufen erweitert. Damit kann bei einem Beihilfeanspruch von zum Beispiel 85 und 90 Prozent die passende Restkostenabsicherung gewählt werden.

Die neuen Beihilfetarifstufen gelten für das Neugeschäft und für den Bestand. Für Bestandskunden ist ein Wechsel rückwirkend zum Jahresbeginn bei entsprechendem Nachweis der Beihilfestelle möglich. Ebenfalls angepasst wurde der Onlinebeihilfeassistent. Mit nur wenigen Daten, etwa Dienstherr, Status und berücksichtigungsfähige Angehörige, ermittelt er den individuellen Beihilfeanspruch und die dazu passende private Restkostenabsicherung inklusive Beihilfeergänzungstarif.