Ein grober Berechnungsfehler in der groß angelegten „Kantar-Kleinanlegerstudie“ der Europäischen Kommission, die den politischen Entscheidungsträgern bisher als Datengrundlage für die Provisionsdebatte diente, entzieht der Diskussion um die Vertriebsvergütung in Europa die Argumentationsgrundlage.
Einer ausführliche Einschätzung von VOTUM-Vorstand Martin Klein
Das von der Europäischen Kommission beauftragte Kantar-Institut musste in der 2022 veröffentlichten Kleinanlegerstudie nun einen groben Fehler bei der Berechnung von Kostenquoten einräumen.
Ursprünglich kam das Institut zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass die Kosten für durch Provisionsberatung vertriebene Finanzprodukte 35 Prozent höher sind als für Produkte ohne Provisionsvergütung. Dieses Ergebnis stellt sich nun als schlichtweg falsch heraus. Seit kurzem gibt die Kommission an, dass diese Zahl auf 24 bis 26 Prozent nach unten korrigiert werden musste – und auch dieser Wert erscheint mehr als zweifelhaft.
Damit steht die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness vor einem Scherbenhaufen. Schließlich hat sie diese fehlerhaften Werte bei all ihren Argumentationen – auch gegenüber dem EVP-Abgeordneten Markus Ferber und in ihrer Anhörung vor dem ECON-Ausschuss des EU-Parlaments am 24. Januar – immer wieder als Hauptargument in Bezug auf angebliche Fehlanreize in der Anlagevermittlung angeführt
Die Forderung des Vermittlerverbands VOTUM in Richtung Brüssel sind eindeutig: Die fehlerhafte Kantar-Studie kann keine Grundlage für so eine richtungsweisende politische Diskussion sein. Die Kommissarin muss den Fehler eingestehen und öffentlich zurückrudern. Es kann nicht sein, dass wir auf Basis falscher Berechnungen über die Zukunft von hunderttausenden Finanzberatern diskutieren.
Intransparenz der Studienergebnisse
Es ist nicht tragbar, dass die Verbände der betroffenen Berufsträger wie VOTUM bis heute keinen Einblick in die Datengrundlage der Studie erhalten haben. Wohin diese Intransparenz führt, sehen wir nun auf öffentlicher Bühne. Das ist peinlich. Die Kommissarin sollte zu diesem Fehler stehen und die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.
Es verstärkt sich mehr und mehr der Eindruck, dass in der Studie Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Bei dem Erwerb eines Finanzprodukts, für das ein Berater eine Provisionsvergütung erhält, liegt immer eine zuvor gegenüber dem Kunden erfolgte Anlageberatung zugrunde.
Wird keine Provisionsvergütung gezahlt, handelt es sich entweder um ein beratungsfreies Direktgeschäft des Anlegers oder diesem wird die Beratung mit einer gesondertem Honorarvereinbarung in Rechnung gestellt. Beides müsste in die Bewertung einfließen. Für die bloße Feststellung, dass beratungsfreies Anlegen kostengünstiger ist, braucht es keine breit angelegte Studie“.
Die korrigierte Kantar-Studie kann hier heruntergeladen werden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Resolute Positionierung zu EU-Provisionsverbot!
BdV unterstützt offensives Auftreten der BaFin
Fondsgebundene Lebensversicherungen konnten erneut überzeugen
Regulative Drangsalierung führt zum Abbau des Sozialstaats
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kunstraub im Louvre: „Ein Stück der Geschichte Frankreichs ist ausgelöscht“
Lebensversicherung: Zwischen Stabilisierung und Spreizung
VEVK ruft das „Jahr der 1. Tugend“ aus
Kundenzufriedenheit in der Schadenregulierung steigt deutlich
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













