Provisionsdebatte: Rechenfehler in Studie

Ein grober Berechnungsfehler in der groß angelegten „Kantar-Kleinanlegerstudie“ der Europäischen Kommission, die den politischen Entscheidungsträgern bisher als Datengrundlage für die Provisionsdebatte diente, entzieht der Diskussion um die Vertriebsvergütung in Europa die Argumentationsgrundlage.

(PDF)
Hand-Taschenrechner-Papierkorb-563998561-AS-VasylHand-Taschenrechner-Papierkorb-563998561-AS-VasylVasyl – stock.adobe.com

Einer ausführliche Einschätzung von VOTUM-Vorstand Martin Klein

Das von der Europäischen Kommission beauftragte Kantar-Institut musste in der 2022 veröffentlichten Kleinanlegerstudie nun einen groben Fehler bei der Berechnung von Kostenquoten einräumen.

Ursprünglich kam das Institut zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass die Kosten für durch Provisionsberatung vertriebene Finanzprodukte 35 Prozent höher sind als für Produkte ohne Provisionsvergütung. Dieses Ergebnis stellt sich nun als schlichtweg falsch heraus. Seit kurzem gibt die Kommission an, dass diese Zahl auf 24 bis 26 Prozent nach unten korrigiert werden musste – und auch dieser Wert erscheint mehr als zweifelhaft.

Damit steht die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness vor einem Scherbenhaufen. Schließlich hat sie diese fehlerhaften Werte bei all ihren Argumentationen – auch gegenüber dem EVP-Abgeordneten Markus Ferber und in ihrer Anhörung vor dem ECON-Ausschuss des EU-Parlaments am 24. Januar – immer wieder als Hauptargument in Bezug auf angebliche Fehlanreize in der Anlagevermittlung angeführt

Die Forderung des Vermittlerverbands VOTUM in Richtung Brüssel sind eindeutig: Die fehlerhafte Kantar-Studie kann keine Grundlage für so eine richtungsweisende politische Diskussion sein. Die Kommissarin muss den Fehler eingestehen und öffentlich zurückrudern. Es kann nicht sein, dass wir auf Basis falscher Berechnungen über die Zukunft von hunderttausenden Finanzberatern diskutieren.

Intransparenz der Studienergebnisse

Es ist nicht tragbar, dass die Verbände der betroffenen Berufsträger wie VOTUM bis heute keinen Einblick in die Datengrundlage der Studie erhalten haben. Wohin diese Intransparenz führt, sehen wir nun auf öffentlicher Bühne. Das ist peinlich. Die Kommissarin sollte zu diesem Fehler stehen und die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.

Es verstärkt sich mehr und mehr der Eindruck, dass in der Studie Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Bei dem Erwerb eines Finanzprodukts, für das ein Berater eine Provisionsvergütung erhält, liegt immer eine zuvor gegenüber dem Kunden erfolgte Anlageberatung zugrunde.

Wird keine Provisionsvergütung gezahlt, handelt es sich entweder um ein beratungsfreies Direktgeschäft des Anlegers oder diesem wird die Beratung mit einer gesondertem Honorarvereinbarung in Rechnung gestellt. Beides müsste in die Bewertung einfließen. Für die bloße Feststellung, dass beratungsfreies Anlegen kostengünstiger ist, braucht es keine breit angelegte Studie“.

Die korrigierte Kantar-Studie kann hier heruntergeladen werden.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Europa-Geld-522977445-AS-New-AfricaEuropa-Geld-522977445-AS-New-AfricaNew Africa – stock.adobe.comEuropa-Geld-522977445-AS-New-AfricaNew Africa – stock.adobe.com
Assekuranz

Resolute Positionierung zu EU-Provisionsverbot!

Der BVK sieht in den Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zentrale Punkte seiner Kritik am EU-Provisionsverbot bestätigt und fordert die Ampel auf, diese Position auch gegenüber der EU-Finanzkommissarin deutlich zu vertreten.

Anzugtraeger-Uberwachungskameras-104633809-AS-Sergey-NivensAnzugtraeger-Uberwachungskameras-104633809-AS-Sergey-NivensSergey Nivens – stock.adobe.comAnzugtraeger-Uberwachungskameras-104633809-AS-Sergey-NivensSergey Nivens – stock.adobe.com
Assekuranz

BdV unterstützt offensives Auftreten der BaFin

Der Verbraucherschutzverein sieht in dem BaFin- Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucher.

Pfeil-Hand-418930548-AS-WorawutPfeil-Hand-418930548-AS-WorawutWorawut – stock.adobe.comPfeil-Hand-418930548-AS-WorawutWorawut – stock.adobe.com
Finanzen

Fondsgebundene Lebensversicherungen konnten erneut überzeugen

Angesichts des EIPOA-Berichts „cost and past performance report 2023“ zieht VOTUM eine positive Bilanz für fondsgebundene Lebensversicherungen und erkennt besonders in den hohen deutschen Nettorenditen eine Bestätigung für die nachdrückliche Ablehnung eines Provisionsverbots.

Anzugtraeger-wirft-Papier-25805496-AS-hobotonAnzugtraeger-wirft-Papier-25805496-AS-hobotonhoboton – stock.adobe.comAnzugtraeger-wirft-Papier-25805496-AS-hobotonhoboton – stock.adobe.com
Assekuranz

Regulative Drangsalierung führt zum Abbau des Sozialstaats

Der BVK blickt besorgt auf den seit 2011 anhaltenden Schwund an Versicherungsvermittlern, für den der Verband besonders die überbordende Regulierungen verantwortlich macht, und warnt vor den möglichen drastischen Konsequenzen eines Provisionsverbots auf EU-Ebene für den Berufsstand.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.