Die Tage werden kälter und die meisten schalten jetzt ihre Heizungen ein – normalerweise. Um aufgrund der hohen Energiepreise Geld zu sparen, planen viele dieses Jahr, erst später im Herbst zu heizen oder einzelne Räume gar nicht. Das kann allerdings zu Frostschäden oder Schimmelbildung führen. Und die Beseitigung solcher Schäden ist teuer. Worauf Mieter beim Heizen diesen Winter noch achten sollten.
Der Winter steht vor der Tür und mit ihm kommen Frost und Kälte. Damit steigt auch die alljährliche Gefahr für Frostschäden am Gebäude: Gefriert durch die kalten Temperaturen das Wasser in den Leitungsrohren, vergrößert sich sein Volumen um circa zehn Prozent. Der so entstehende Druck bringt das Rohr zum Platzen. Taut das Wasser wieder auf, dringt es in Mauerwerk, Fußböden und Dämmschichten ein und kann dort erhebliche Schäden verursachen.
Effektivster Schutz: Heizen
Um solche Frostschäden zu vermeiden, ist konstantes Heizen im Winter der wirksamste Schutz. Eine verpflichtende Heizperiode gebe es in Deutschland aber nicht, erläutert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Ein guter Kompromiss zwischen Energiesparen und Gebäudeschutz kann der sogenannte „Frostschutzmodus“ der Heizung sein, erkennbar am Schneeflockensymbol. Er sollte auch bei Abwesenheit eingestellt sein. Achtung: Die Einstellung schützt keine außenliegenden oder nicht mit dem Heizungssystem verbundenen Leitungen. Auch bei starkem Frost ist sie nicht ausreichend.
Bei sehr niedrigen Temperaturen oder längerer Abwesenheit sei es daher besser Stufe eins oder zwei einzustellen, rät die ERGO Expertin. Empfehlungen, welche Raumtemperatur mindestens herrschen sollte, um Frostschäden sicher zu vermeiden, variieren zwischen 14 Grad und 17 Grad.
Wer zum Beispiel bei ausgeschalteter oder fast kalter Heizung im Winter in den Urlaub fahre, riskiere nicht nur Schäden an der Heizungsanlage, auch der Versicherungsschutz sei dann nicht immer gewährleistet, so Rassat. Sicher ausgeschaltet bleiben kann die Heizung im Winter nur, wenn alle Rohre und Leitungen entleert sind.
Übrigens: Wer das Gebäude nicht beheizen kann, weil Strom oder Gas nicht verfügbar sind, verletzt seine Sicherheitsvorschriften nicht und ein daraus resultierender Frostschaden wäre zum Beispiel bei ERGO versichert.
Mietwohnung: Regelungen durch Vermieter?
Auch Mieter haben die Möglichkeit, weniger zu heizen. Laut den am 1. September in Kraft getretenen neuen Vorschriften zum Energiesparen, seien Mieter diesen Winter nicht dazu verpflichtet, sich an Klauseln in ihrem Mietvertrag zu halten, wenn diese eine Mindesttemperatur für Räume festlegen, erläutert die Rechtsexpertin. Die Regelung gilt für sechs Monate bis zum 28. Februar 2023. Wichtig dabei zu beachten: Mieter haben dennoch eine sogenannte Obhutspflicht für die gemietete Wohnung und müssen durch ausreichendes Heizen und Lüften eine Schädigung verhindern, so die ERGO Juristin.
Schimmelbildung vermeiden
Wer die Heizung dauerhaft im Sparmodus laufen lässt, riskiert nicht nur Frostschäden, auch Schimmel und Stockflecken entstehen schneller. Das schadet nicht nur dem Gebäude, sondern gleichzeitig der Gesundheit und kann zu Allergien und Atemwegserkrankungen führen. Ab welcher Temperatur sich Schimmel bildet, hängt vom jeweiligen Haus ab – hier spielen Wärmedämmung und das Alter der Gebäude eine große Rolle.
Um Schimmel vorzubeugen, sollte die Wohnung nicht kälter als 16 Grad sein – auch nachts nicht. Als optimale Raumtemperaturen gelten nach der sogenannten Behaglichkeitsnorm ISO 7730: Wohnzimmer 20 bis 22 Grad, Schlafzimmer 16 bis 18 Grad, Küche 18 bis 20 Grad und Badezimmer sogar 24 bis 26 Grad.
Außerdem wichtig: Ausreichend und regelmäßig lüften. Um Energie zu sparen, ist mehrmals am Tag ein paar Minuten stoßlüften am besten geeignet.
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