Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. (DUK) und die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group haben eine Kooperation in einem Spezialgebiet der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – dem Wechsel eines Durchführungsweges – vereinbart.
DUK und InterRisk bieten Unternehmen ihre Dienstleistung bei der Überführung von Pensionszusagen auf die Unterstützungskasse an. Die DUK bringt ihre webbasierte Abwicklungsplattform für Unterstützungskassenzusagen in die Partnerschaft ein und die InterRisk stellt geeignete Rückdeckungstarife zur Verfügung. Das gemeinsam erarbeitete Konzept basiert darauf, dass die Versicherungsbeiträge in der Anwartschaftsphase mithilfe von erzielten Überschüssen gesenkt werden können.
Pensionsverpflichtungen auszulagern, wird für Unternehmen immer interessanter. Da Pensionszusagen unter Umständen einen erheblichen Posten in der Bilanz eines Unternehmens ausmachen, können sie bei Unternehmensveräußerungen oder Nachfolgeregelungen ein Hemmnis darstellen.
Potenzielle Käufer haben wenig Interesse daran, Versorgungsleistungen über einen langen Zeitraum zu zahlen und für ausreichend Deckungsvermögen sorgen zu müssen. Eine unzureichende Rückdeckung kann vermieden werden, wenn Pensionsverpflichtungen ausgelagert werden.
Zusätzlichen Druck erfahren Unternehmen durch die Zinsentwicklung der letzten Jahre, die sich auch durch die aktuelle Entwicklung nicht entschärft: Rückstellungen für Leistungen, die Mitarbeitenden und GmbH-Geschäftsführern zugesagt wurden, werden seit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes im Jahr 2009 in der Handelsbilanz mit anderen Rechnungsgrundlagen bewertet als in der Steuerbilanz.
Die unterschiedlichen Berechnungsansätze führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Folge: In der Handelsbilanz explodierten die Pensionsrückstellungen nahezu. Die Differenz zwischen der zulässigen Pensionsrückstellung nach Handelsrecht beziehungsweise Steuerrecht stieg von Jahr zu Jahr. Steigende Rückstellungen beeinträchtigen somit unter Umständen Liquidität und Eigenkapitalquote der Unternehmen und schmälern den Unternehmensgewinn und damit auch die Tantiemenansprüche von GmbH-Geschäftsführern.
Ein Lösungsmodell stellt die neue Kooperation von DUK und InterRisk dar: Unternehmen können ihre Pensionszusagen auf die DUK überführen. Bei der Ausgestaltung der Rückdeckungsversicherung durch die InterRisk wird dabei genau die Leistung garantiert, die das Unternehmen den Mitarbeitenden schuldet.
Das Besondere: Die Ausfinanzierung über laufende Beiträge kann zu einhundert Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Die Beiträge sinken kontinuierlich in der Höhe, in der der InterRisk-Tarif Überschüsse erwirtschaftet. Nach der Übertragung müssen keine Pensionsrückstellungen mehr gebildet werden. Außerdem entfällt die Ausschüttungssperre, sodass der Unternehmensgewinn wieder deutlich höher ausfallen kann. Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse, erklärt:
Die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse eignet sich sehr gut für eine verlässliche Ausgestaltung von Versorgungszusagen kompletter Belegschaften und GmbH-Geschäftsführer.
Die Unternehmensbilanz bleibt zukünftig unberührt, da die Finanzierung mittelbar über die DUK erfolgt.
Mit der DUK habe man einen Partner mit einer hohen fachlichen Expertise in der bAV gewonnen. Gepaart mit dem eigenen Know-how in der Absicherung biometrischer Risiken könne man auch in anderen Bereichen für Unternehmen interessante Lösungen am Markt anbieten, ergänzt Marcus Stephan, Vorstand der InterRisk Lebensversicherungs-AG.
Hinweis für Vermittler: Zu diesem Thema werden in Kürze von der DUK Webinare mit anrechenbarer Bildungszeit angeboten. Weitere Informationen dezu finden Sie hier.
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