VSH-Schutz auch bei fehlender Dokumentation

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Der SdV e. V. erweitert ab sofort noch einmal seine Rahmenverträge in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Vermittler. Schon zum Jahresbeginn wurden einige Tarife ohne Mehrbetrag erheblich aufgewertet. Nun erhalten die Versicherten eine weitere Zugabe.

Das aktuelle Update bezieht sich auf die Haftpflicht-Fälle, bei denen die Beratung entweder lückenhaft oder gar nicht dokumentiert ist.

Schutz bei unvollständiger oder fehlender Beratungsdokumentation

Sören Häger, geschäftsführender Vorstand, Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.

In der Hektik des Vermittleralltags kann es vereinzelt vorkommen, dass die Kundenberatung unvollständig oder fehlerhaft dokumentiert wird. Zudem kann es passieren, dass eine Dokumentation abhandenkommt. Die unvollständige oder fehlende Beratungsdokumentation ist ein Rechtsverstoß und mit hohem Haftungsrisiko verbunden.

Falls den SdV-Mitgliedern so etwas passiert, können sie sorglos bleiben. Die gerade dann besonders wichtige VSH gibt ihnen Rückhalt: Die Risikoträger VHV und HDI garantieren den Erhalt des vollen Versicherungsschutzes auch bei fehlerhafter, lückenhafter oder gänzlich nicht vorhandener Beratungsdokumentation.

Die zahlreichen rechtlichen Vorgaben seien für Vermittler im Alltag nicht immer leicht einzuhalten, weiß Sören Häger, geschäftsführender Vorstand beim SdV. So wisse man aus der Praxis, dass eine lückenlose und fehlerfreie Dokumentation schwierig sein könne, ebenso deren Aufbewahrung über 30 Jahre, wie es das Gesetz fordere. Gerade in diesem Bereich sei der SdV für seine Mitglieder da.

VSH-Vergleich von Experten

Wer seinen bisherigen Versicherungsschutz den Konzepten des SdV gegenüberstellen möchte, muss das nicht selbst tun. Der Verein bietet einen VSH-Check an: Ein unverbindlicher 1:1-Vergleich. So erhält jeder Interessent ohne eigenen Aufwand den Überblick, ob sich ein Wechsel lohnt.

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