IVFP veröffentlicht neues bAV Kompetenz Rating

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EU und Politik schaffen es seit Jahren, mit neuen Regelungen und Gesetzen für vermeintliche Verbesserungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu sorgen. Wobei seit den letzten größeren Würfen, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Jahr 2018 und dem GKV-Freibetragsgesetz 2020 sich keine weiteren gravierenden Neuerungen ergeben haben.

„Zeit, die Versicherer genutzt haben, um deren Unterlagen sowie Prozesse weiter zu optimieren und das digitale Beratungsangebot auszubauen.“, stellt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), fest.

Eine Aussage, die sich auf Basis des bAV-Kompetenz-Ratings aus dem eigenen Hause belegen lässt. Das Rating gibt einen wertvollen Überblick über die Kompetenz der Versicherungsgesellschaften im Bereich der bAV und wirft auch einen wichtigen Blick hinter die Kulissen. In diesem in der Art in Deutschland einzigartigen Rating wurden die Teilnehmer – bereits zum siebten Mal – in einer interaktiven Analyse anhand von 87 Einzelkriterien geprüft und bewertet.

Auch in diesem Rating wurden größtenteils wieder die bereits in der Vergangenheit geprüften Themenfelder beziehungsweise Fragestellungen begutachtet. Aktuelle Situationen sowie laufende Entwicklungen, wie Corona, Nachhaltigkeit oder die weitergehende Digitalisierung, sind zusätzlich durch neue bzw. angepasste Fragen abgefragt und bewertet worden.

Es ist motivierend zu sehen, dass diese Themen bereits bei der erstmaligen Abfrage bezüglich der meisten Anbieter sehr positiv bewertet werden konnten. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen, die aus unseren Kompetenz-Ratings der Vergangenheit resultieren, beharrlich auseinandersetzen. Ein Beleg dafür, dass unser Verfahren anerkannt und akzeptiert ist.

Welche Gesellschaften bieten die beste bAV-Kompetenz

Im aktuellen Rating stellten sich 25 Versicherungsgesellschaften der Analyse. Die Gesamtnote setzt sich aus vier Teilbereichsnoten (Beratung, Haftung, Service sowie Verwaltung) zusammen. Doch es gilt zu beachten: „Kompetenz“ sollte nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden hier Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden.

Alle Ergebnisse zum Rating stehen hier. Weitere Informationen gibt es unter Rating des IVFP