Verbraucherschutz bei Nullprozent-Finanzierungen

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Elektromärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser bieten ihre Produkte oft zum Kauf mit zinsloser Finanzierung an. Für diese Nullprozent-Finanzierungen gelten grundsätzlich keine verbraucherschützenden Vorgaben, weil sie nicht Teil der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie sind. Lediglich auf nationaler Ebene sind einige Schutzvorschriften festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Nullprozent-Finanzierungen in die EU-Richtlinie aufzunehmen, damit auch für diese Kreditform alle Schutzvorschriften gelten.

Nullprozent-Finanzierungen sollen Verbraucher*innen Käufe ermöglichen, auch wenn die Liquidität dafür gerade nicht ausreichend vorhanden ist. Der vzbv sehe allerdings deutliche Probleme damit, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt im vzbv. Denn für Verbraucher*innen kann es zum Nachteil werden, dass diese Kreditform schwächer reguliert sei. Gerade weil Nullprozent-Finanzierungen im Online-Handel zunehmend im Trend liegen – auch für niedrigpreisige Güter des täglichen Bedarfs – werde es Zeit, dass die Politik hier nachbessere.

Verbraucher*innen berichten von Probleme mit Kreditform

Nullprozent-Finanzierungen bereiten in der Praxis vielfältige Probleme. Das zeigen Beschwerden, mit denen Verbraucher*innen sich an die Verbraucherzentralen gewendet haben und die im Frühwarnnetzwerk [1] ausgewertet wurden. Verbraucher*innen berichten etwa von fehlender oder falscher Beratung zu der Kreditform. Immer wieder wird auch von fehlenden Vertragsinformationen berichtet, oder es werden Inkassoforderungen ohne Mahnungen erhoben. Die Erfahrung der Verbraucher*innen zeigt zudem wiederholt, dass die Werbung für Nullprozent-Finanzierungen irreführend ist, weil Kosten teilweise unterschlagen werden.

Ziel von Nullprozent-Finanzierungen sei es, die Verkaufszahlen zu steigern. Für Verbraucher*innen sei es aber fatal, wenn sie verleitet werden, kreditfinanziert Dinge zu erwerben und absehbar Schwierigkeiten haben, den Kredit zu bedienen, so Mohn. Deshalb müssen für Nullprozent-Finanzierungen dieselben verbraucherschützenden Standards wie für andere Kreditformen gelten.

Nullprozent-Finanzierung in Verbraucherkreditrichtlinie aufnehmen

Das Europäische Parlament verhandelt aktuell über die Revision der Verbraucherkreditrichtlinie. Derzeit sind Nullprozent-Finanzierungen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Die Europäischen Kommission will das ändern und sieht vor, dass alle Schutzvorschriften auch für Nullprozent-Finanzierungen gelten sollten. Das Europäische Parlament sollte die Gelegenheit nutzen, den Kommissionvorschlag zu unterstützen, um so die Missstände im Verbraucherschutz bei Nullprozent-Finanzierungen zu beseitigen, fordert Mohn. Es gebe keinen Grund dafür, diese Kredite lascher zur regeln.

Quelle: [1] Beim Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen und des vzbv handelt es sich um ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht. Eine Quantifizierung der Daten bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich.