DSGVO: Initiative startet freiwilligen Branchenstandard

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Ein breites Bündnis von Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden startet gemeinsam eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kund*innen in die Datenverarbeitung.

Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat nun in Trägerschaft des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.

Im Schulterschluss unterstützen eine Vielzahl von Marktteilnehmern explizit die Initiative. Namentlich sind alle auf der dazugehörigen Webseite abgebildet und werden ständig ergänzt. Aktuell sind dies unter anderem:

Die Verbände:

Die Initiativen:

Die Marktteilnehmer:

Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen

  • Einwilligungserklärung,
  • Risikovoranfrage und
  • Information zur Datenverarbeitung

zu implementieren. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.

Rechtssicherheit durch Standards

Dadurch werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Maklerinnen und Makler bedeutet die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfährt der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Versicherer können durch standardisierte Einwilligungs-Formulare deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen und infolgedessen die Vorgangsbearbeitung beschleunigen. Zeitaufwendige Einzelprüfungen entfallen.

Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.

Zwei Varianten der Einwilligungserklärung

Die Einwilligungserklärungen werden in Form von PDF-Dokumenten die individuell befüllt werden können, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren.

Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab.

Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.

Hochkarätiges Expertenteam

Das Expertenteam, das zwei Jahre intensiv daran gearbeitet hat, besteht aus Spezialisten von Versicherungsunternehmen, Pools, Verbünden, Verbänden und selbständigen Rechtsanwälten. Das Team wird auch zukünftig die ständige Überarbeitung und Weiterentwicklung der Unterlagen besorgen, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt.

Mitglieder des Expertenteam sind aktuell:

  • Peter Mainzer, Rechtsanwalt
  • Guido Wehmeyer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Allianz Lebensversicherungs-AG
  • Norman Wirth, Rechtsanwalt, Wirth-Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragter (TÜV), AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
  • Florian Kölbl, Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Rechtsabteilung / Justiziar Rechtsabteilung und Datenschutzbeauftragter, Fonds Finanz Maklerservice GmbH
  • Andreas Sutter, Datenschutzbeauftragter, Director disphere protect, disphere interactive GmbH
  • Roberto Mangone, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), CHARTA Börse für Versicherungen AG
  • Thomas Lenz, Rechtsanwalt
  • Roland Sing, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Swiss Life Deutschland
  • Christian König, Jurist / Justiziar und Datenschutzbeauftragter (TÜV), Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)
  • Arne Wassermann, Volljurist, Privacy Counsel, Allianz SE

Änderungsanregungen zu den vorgelegten Dokumenten aus der Branche sind erwünscht, werden von dem Expertenteam geprüft und gegebenenfalls im Rahmen des ständigen Aktualisierungsprozesses eingearbeitet. Aktualisierungen werden auf der Internetseite der Initiative bekannt gegeben und anhand einer Versionshistorie transparent und nachverfolgbar gemacht. Die aktualisierten Fassungen treten an die Stelle der vorherigen Fassungen.