Ein breites Bündnis von Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden startet gemeinsam eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kund*innen in die Datenverarbeitung.
Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat nun in Trägerschaft des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.
Im Schulterschluss unterstützen eine Vielzahl von Marktteilnehmern explizit die Initiative. Namentlich sind alle auf der dazugehörigen Webseite abgebildet und werden ständig ergänzt. Aktuell sind dies unter anderem:
Die Verbände:
- AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
- BDVM – Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.
- BVSV - Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
- IGVM – Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V.
- SdV - Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.
- VOTUM - Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
- VSAV e.V. - Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler
Die Initiativen:
- BFV - Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (Mitglieder: Alte Leipziger-Hallesche, Canada Life, Concordia Versicherungen, Die Bayerische, DMB Rechtsschutz, Haftpflichtkasse Darmstadt, LV 1871, Markel, myLife, VOLKSWOHL BUND)
- Pools für Makler (Mitglieder: viele Maklerpools und -verbünde)
- Arbeitskreis Beratungsprozesse (Mitglieder: unter anderem die Verbände AfW, BDVM, BVK, Verband der Fairsicherungsmakler)
Die Marktteilnehmer:
- nahezu alle Maklerpools (u. a. Fonds Finanz Maklerservice GmbH, blau direkt GmbH & Co. KG, Fondsnet Holding GmbH)
- und Verbünde (unter anderem CHARTA Börse für Versicherungen AG, VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG)
- Versicherungsunternehmen - von A wie Allianz bis Z wie Zurich -.
Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen
- Einwilligungserklärung,
- Risikovoranfrage und
- Information zur Datenverarbeitung
zu implementieren. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.
Rechtssicherheit durch Standards
Dadurch werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Maklerinnen und Makler bedeutet die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfährt der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Versicherer können durch standardisierte Einwilligungs-Formulare deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen und infolgedessen die Vorgangsbearbeitung beschleunigen. Zeitaufwendige Einzelprüfungen entfallen.
Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.
Zwei Varianten der Einwilligungserklärung
Die Einwilligungserklärungen werden in Form von PDF-Dokumenten die individuell befüllt werden können, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren.
Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab.
Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.
Hochkarätiges Expertenteam
Das Expertenteam, das zwei Jahre intensiv daran gearbeitet hat, besteht aus Spezialisten von Versicherungsunternehmen, Pools, Verbünden, Verbänden und selbständigen Rechtsanwälten. Das Team wird auch zukünftig die ständige Überarbeitung und Weiterentwicklung der Unterlagen besorgen, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt.
Mitglieder des Expertenteam sind aktuell:
- Peter Mainzer, Rechtsanwalt
- Guido Wehmeyer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Allianz Lebensversicherungs-AG
- Norman Wirth, Rechtsanwalt, Wirth-Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragter (TÜV), AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
- Florian Kölbl, Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Rechtsabteilung / Justiziar Rechtsabteilung und Datenschutzbeauftragter, Fonds Finanz Maklerservice GmbH
- Andreas Sutter, Datenschutzbeauftragter, Director disphere protect, disphere interactive GmbH
- Roberto Mangone, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), CHARTA Börse für Versicherungen AG
- Thomas Lenz, Rechtsanwalt
- Roland Sing, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Swiss Life Deutschland
- Christian König, Jurist / Justiziar und Datenschutzbeauftragter (TÜV), Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)
- Arne Wassermann, Volljurist, Privacy Counsel, Allianz SE
Änderungsanregungen zu den vorgelegten Dokumenten aus der Branche sind erwünscht, werden von dem Expertenteam geprüft und gegebenenfalls im Rahmen des ständigen Aktualisierungsprozesses eingearbeitet. Aktualisierungen werden auf der Internetseite der Initiative bekannt gegeben und anhand einer Versionshistorie transparent und nachverfolgbar gemacht. Die aktualisierten Fassungen treten an die Stelle der vorherigen Fassungen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
map-report zeigt bilanzstärkste Lebensversicherer
Insgesamt vier Mal wurden im Rating die höchste Auszeichnung "mmm+" verliehen. Die beste Bewertung im map Report 926 erzielte die Allianz, mit 92 Prozent der maximal erzielbaren Punkte. Ebenfalls in der Spitzengruppe: Hannoversche, LV 1871 sowie die IDEAL.
5 einfache Schritte zum optimierten Bestandsverkauf
Digitale Kommunikation im Versicherungsvertrieb
Petition gegen „Taping Regelungen“ gestartet
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Allianz verliert - Gericht kippt Rentenfaktor-Klausel
Versicherer dürfen bei privaten Rentenversicherungen keine einseitigen Leistungskürzungen vornehmen – das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 entschieden. Damit stärkt es nicht nur den Verbraucherschutz, sondern stellt auch die gängige Geschäftspraxis vieler Lebensversicherer infrage.
Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern: Wenn Datenschutz auf Steuerrecht trifft
Ein aktuelles Urteil des FG Hamburg stellt Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte vor ein Dilemma: Datenschutz versus Steuerrecht. Warum zu umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch teuer werden könnten – und was Betroffene jetzt beachten müssen.
Arbeitsrecht bei Insolvenz: Was Mitarbeitende und Personalverantwortliche wissen müssen
Die Insolvenz von Unternehmen wie der Element Insurance AG zeigt: Wirtschaftliche Schieflagen können plötzlich auftreten — mit weitreichenden Folgen für Mitarbeitende. Fachanwältin Dr. Elke Trapp-Blocher erklärt, was Personalverantwortliche über arbeitsrechtliche Konsequenzen einer Insolvenz wissen müssen und welche Rechte Arbeitnehmer haben.
Rechtsschutz bei Flugstreik: Wann der Versicherungsschutz endet
Streitfall Flugausfall: Eine aktuelle Entscheidung der Versicherungsombudsfrau zeigt, warum Streitigkeiten im Zusammenhang mit Streiks meist vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind – auch wenn sich die Probleme später verselbstständigen.