Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist überrascht, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut Medienberichten sogenannte Provisionsrichtwerte bei Lebensversicherungen im zweiten Halbjahr einführen will.
Nachdem der Gesetzgeber schon in der letzten Legislaturperiode zurecht davon abgesehen hat, einen Provisionsdeckel gesetzlich vorzuschreiben, sei man über diesen Schritt der BaFin etwas erstaunt, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Allerdings gehe der BVK davon aus, dass diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für die Vermittlerbranche weniger einschneidend seien als ein gesetzlich vorgeschriebener Provisionsdeckel. Hier wolle also die BaFin nur diejenigen maßregeln, die überhöhte Vergütungsstrukturen haben, so Heinz. Er prognostiziert, dass BVK-Mitglieder als ehrbare Versicherungskaufleute davon nicht betroffen sein werden.
Dennoch hält der BVK generell Eingriffe in die Vergütungen der Versicherungsvermittler für kritisch. Denn sie widersprechen der marktwirtschaftlichen Ordnung und sind deshalb unangebracht. Der BVK hat zudem in der Vergangenheit in mehreren Stellungnahmen bei der Debatte um einen Provisionsdeckel darauf hingewiesen, dass die Begrenzung von Provisionen sich nur marginal und vernachlässigbar auf die Rendite von Lebensversicherungen auswirken würde.
Ungeachtet dessen setzt sich der BVK gegenüber den Versicherungsunternehmen schon seit Längerem dafür ein, qualitative Beratungs- und Vermittlungsleistungen stärker zu berücksichtigen. Schließlich sollten Vergütungsmodelle nicht kurzfristigen Erfolg honorieren, sondern eine qualitativ hohe Beratung und Betreuung von Kunden. Dies entspricht auch dem BVK-Berufsbild für Versicherungsvermittler, das geprägt ist von einem Anspruch auf Qualifikation, Weiterbildung sowie einer Orientierung am freien Unternehmertum und der Ethik des ehrbaren Kaufmanns.
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