Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist überrascht, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut Medienberichten sogenannte Provisionsrichtwerte bei Lebensversicherungen im zweiten Halbjahr einführen will.
Nachdem der Gesetzgeber schon in der letzten Legislaturperiode zurecht davon abgesehen hat, einen Provisionsdeckel gesetzlich vorzuschreiben, sei man über diesen Schritt der BaFin etwas erstaunt, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Allerdings gehe der BVK davon aus, dass diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für die Vermittlerbranche weniger einschneidend seien als ein gesetzlich vorgeschriebener Provisionsdeckel. Hier wolle also die BaFin nur diejenigen maßregeln, die überhöhte Vergütungsstrukturen haben, so Heinz. Er prognostiziert, dass BVK-Mitglieder als ehrbare Versicherungskaufleute davon nicht betroffen sein werden.
Dennoch hält der BVK generell Eingriffe in die Vergütungen der Versicherungsvermittler für kritisch. Denn sie widersprechen der marktwirtschaftlichen Ordnung und sind deshalb unangebracht. Der BVK hat zudem in der Vergangenheit in mehreren Stellungnahmen bei der Debatte um einen Provisionsdeckel darauf hingewiesen, dass die Begrenzung von Provisionen sich nur marginal und vernachlässigbar auf die Rendite von Lebensversicherungen auswirken würde.
Ungeachtet dessen setzt sich der BVK gegenüber den Versicherungsunternehmen schon seit Längerem dafür ein, qualitative Beratungs- und Vermittlungsleistungen stärker zu berücksichtigen. Schließlich sollten Vergütungsmodelle nicht kurzfristigen Erfolg honorieren, sondern eine qualitativ hohe Beratung und Betreuung von Kunden. Dies entspricht auch dem BVK-Berufsbild für Versicherungsvermittler, das geprägt ist von einem Anspruch auf Qualifikation, Weiterbildung sowie einer Orientierung am freien Unternehmertum und der Ethik des ehrbaren Kaufmanns.
Themen:
LESEN SIE AUCH
BVK begrüßt BaFin-Klarstellung zur Gruppenversicherung
Wenn Anbieter von Gruppenversicherungsverträgen, wie etwa Vereine und Firmen, ein eigenes monetäres Interesse mit ihrem Angebot verfolgen, müssen sie sich gegebenenfalls als Versicherungsvermittler mit all den damit verbundenen Pflichten registrieren lassen.
Provisionsbegrenzung ad acta legen
Der Entwurf einer Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung wurde erneut zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der BVK begrüßt dieses Signal der BaFin, von ihren Plänen zur Einführung von Provisionsrichtwerten beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzurücken.
Bundesratsausschüsse sprechen sich gegen Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler aus
BVK spricht sich gegen BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler aus
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.

Steuerbonus aus der Nebenkostenabrechnung
Versteckte Steuerersparnis in der Betriebskostenabrechnung: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gezielt nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro direkt von der Steuer abziehen. Was § 35a EStG erlaubt, wie man eine Bescheinigung bei der Hausverwaltung anfordert – und worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten.