Ein Versicherungsnehmer wandte sich an die unter anderem auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einem BU-Vertrag bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G..
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernhard Gramlich Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Der Versicherungsnehmer litt schon seit längerem an einem frozen-shoulder-Syndrom in beiden Schultergelenken, weswegen er schließlich im Jahr 2016 seinen Beruf als Industriemechaniker gesundheitsbedingt aufgeben musste. Er begann stattdessen eine Umschulung zum technischen Zeichner. Während der Dauer der Umschulung verdiente der Versicherungsnehmer erheblich weniger als in seinem vorherigen Beruf als Industriemechaniker. Nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung nahm der Versicherungsnehmer im Jahr 2018 eine Tätigkeit als technischer Zeichner auf, mit welcher er an sein vorheriges Gehaltsniveau wieder anknüpfen konnte. Den Versicherungsfall meldete er dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. aber erst Ende 2020.
Leistungsablehnung des Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.
Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.. lehnte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst ab, da er meinte, dass die eingereichten medizinischen Unterlagen nicht ausreichten, um die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Hieraufhin beauftragte der Versicherungsnehmer die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit einer Überprüfung der Leistungsablehnung.
Eine Überprüfung der Leistungsablehnung durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow ergab, dass die Leistungsablehnung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. wohl nicht ganz von der Hand zu weisen war. An medizinischen Unterlagen gab es lediglich einen Auszug aus der Krankenkassendatei des Versicherungsnehmers und einen einzelnen Diagnosebericht, welcher jedoch keine Ausführungen zum Grad etwaiger Leistungseinschränkungen enthielt.
Der Versicherungsnehmer ist aber beweispflichtig für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit, muss hierbei ärztlich, am besten sogar fachärztlich festgestellt und nachgewiesen werden. Das heißt, es muss ärztlich nachgewiesen werden, dass der Versicherungsnehmer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben.
Außergerichtliche Argumentation
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow konnte dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. jedoch nachvollziehbar darlegen, dass der Beginn der Umschulung, die ja zunächst mit erheblichen finanziellen Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden war, gesundheitsbedingt erfolgte. Daraufhin erklärte sich der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. aus Kulanz bereit, dem Versicherungsnehmer für die Dauer der Umschulung die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Hiermit war der Versicherungsnehmer auch einverstanden und vollkommen zufrieden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
BU-Leistungsanerkenntnis durch Ärzteversicherung
Der Leistungsantrag ist Dreh- und Angelpunkt im BU-Leistungsprüfungsverfahren und eines eventuell folgenden Versicherungsprozesses. Daher lohnt es sich, dazu Expertenrat einzuholen. Denn: Einmal der Versicherung überlassen, ist er nur ganz selten noch zu korrigieren.
Versicherer erkennt BU-Leistungen rückwirkend vollständig an
Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
Ob eine bestimmte Krankheit als Ursache für eine Berufsunfähigkeit dienen kann, hängt vom jeweiligen Beruf des Versicherten ab. Gleichwohl gibt es durchaus statistisch betrachtet bestimmte Ursachen, welche besonders häufig zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Hausarbeit als Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit Hausarbeit wird in der Regel kein Einkommen erzielt, so dass eine Tätigkeit als Hausfrau/-mann nicht unter den klassischen Begriff des „Berufs“ fällt. Unter welchen Umständen dennoch Hausarbeit einen versicherten Beruf im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen kann.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
KI-Regulierung in der Praxis: AfW veröffentlicht Leitfaden für Vermittler
Wie können Vermittler-Unternehmen die europäische KI-Verordnung umsetzten? Diese Frage will der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW mit einem Praxisleitfaden beantworten.
Ostseehochwasser: Verbraucherschützer planen Musterklage gegen Versicherer
Viele Betroffene des Ostseehochwassers im Oktober 2023 fühlen sich im Stich gelassen – trotz Elementarschadenversicherung verweigern Versicherer die Leistung mit Verweis auf Sturmflut-Ausschlüsse. Nun wollen Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage einreichen.
BGH bestätigt Gefährdungshaftung: Hundehalter haftet, Versicherung kann schützen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Tierhalterhaftung bekräftigt und klargestellt: Hundehalter müssen auch ohne eigenes Verschulden für Verletzungen haften, die durch ihr Tier verursacht werden. Im konkreten Fall forderte eine gesetzliche Krankenkasse erfolgreich Behandlungskosten zurück. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wie sich der Rechtsstreit ums geerbte Haus vermeiden lässt
Die meisten Immobilien gehen nach Todesfällen an mehrere Erben. Uneinigkeit über die Verwertung des geerbten Hauses ist dabei vielfach vorprogrammiert. Ein Partner für Teilerbauseinandersetzungen kann Streit vermeiden und ein wirtschaftliches Ergebnis für Betroffene erzielen. Warum das Modell auch für Versicherer interessant sein kann, erklären Robert Lindenstreich und Florian Kania vom Frankfurter Startup Remedium. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/25.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.