Ab dem 22. März dürfen Versicherungs- und Kapitalanlageprodukte vertrieben werden, die dem europäischen Regulierungsrahmen für Paneuropäische Pensionsprodukte (PEPP) entsprechen. Die Betonung liegt hier auf dürfen, da tatsächlich in ganz Europa nicht ein solches Produkt zum Vertrieb zur Verfügung steht.
Ein Kommentar von Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V
Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA zeigt sich auf Nachfragen hinsichtlich der bei ihr laufenden Genehmigungsverfahren für derartige Produkte sehr zurückhaltend. Die Antworten deuten darauf hin, dass aktuell kein Genehmigungsverfahren anhängig ist und es lediglich Absichtserklärungen einiger Versicherer gibt, zukünftig ein solches Produkt entwickeln zu wollen.
Diese Entwicklung zeigt deutlich den Geburtsfehler der „Europarente“ auf. Wenn EU-Gesetzgeber und Regulatoren mit unrealistischen Wunschvorstellungen selbst Produktentwickler spielen, dürfen sie sich nicht wundern, dass der Markt nicht folgt.
Der Zwang, bei jedem Angebot auch ein Standardprodukt mit hohen Garantien, Inflationsausgleich und minimalen Kosten – also das Perpetuum mobile der Altersvorsorge – vorzuhalten, lässt die Anbieter zurecht zurückschrecken. Andauernd niedrige Zinsen bei gleichzeitig steigender Inflation waren in der Fantasie der europäischen Produktregulierer offenbar nicht präsent.
Der Kern des Problems ist die viel zu starre Begrenzung der Kosten.
Jeder Anbieter weiß, dass gerade in der Anfangsphase einer Produktlinie Verwaltungskosten deutlich erhöht sind und sich eine Entwicklung für einen ungewissen Markt schnell als unrentables Zuschussgeschäft entpuppt.
Klar ist zudem: Auch ein noch so gut designtes PEPP findet ohne die Möglichkeit der angemessenen Vertriebsvergütung keinen Kunden. Dies gilt ebenso für die von der Europäischen Kommission so hoch geschätzten digitalen Absatzwege, denen in jüngster Zeit gesetzgeberische Erleichterungen bei der Kundeninformation in Aussicht gestellt wurden. Auch diese finanzieren sich nicht von Luft und Liebe.
Der Fehlstart von PEPP zeigt, dass Gesetzgeber und Aufseher aus den Fehlern der Vergangenheit wieder nicht gelernt haben. Hier hätte insbesondere ein Blick in die Vergangenheit der Riester Versicherung für Einsicht gesorgt. Auch hier hatte man am Start Produktschranken vorgegeben, welche die Verbreitung dieser sinnvollen privaten Vorsorge zunächst zum Rohrkrepierer werden ließen. Auch die aktuellen Probleme bei der Riester-Versicherung beruhen im Wesentlichen auf dem überkomplexen Zulagenverfahren.
Die Bundesregierung sollte bei ihren Gedanken zu einer Neugestaltung der Riester Versicherung die aktuelle Situation bei PEPP genau betrachten, um nicht den gleichen Fehler wieder zu machen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Provisionsrichtwert: BaFin-Merkblatt verfehlt seinen Zweck
VOTUM bemängelt: Der Entwurf des BaFin-Merkblatts formuliert unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung.
BaFin läuft sehenden Auges in Kompetenzüberschreitung
Finanztest rät: Finger weg von Fondspolicen mit Garantien!
Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantien versprechen, Sicherheit mit Rendite zu vereinen. Doch das Versprechen halten sie nicht ein. Am Ende verdient vor allem der Anbieter. Deshalb rät die Stiftung Warentest nach ihrer Untersuchung von 20 Angeboten von diesen Produkten ab.
So investieren die Deutschen in ihre Altersvorsorge
Während die private Vorsorge und die bAV deutlich an Beliebtheit gewinnen, gehört die Riester-Rente zu den klaren Verlierern. Besonders fondsgebundene Produkte werden als Alternative zur klassischen Lebensversicherung mit ihrer rekordtiefen Garantieverzinsung immer stärker nachgefragt.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.

Steuerbonus aus der Nebenkostenabrechnung
Versteckte Steuerersparnis in der Betriebskostenabrechnung: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gezielt nutzt, kann jährlich mehrere hundert Euro direkt von der Steuer abziehen. Was § 35a EStG erlaubt, wie man eine Bescheinigung bei der Hausverwaltung anfordert – und worauf Mieter und Eigentümer jetzt achten sollten.