Für das Jahr 2020 hat die Barmenia Krankenversicherung rund 67 Mio. Euro Beiträge ausgezahlt. Damit erhielten 83.068 leistungsfrei gebliebene Versicherte (Vorjahr: 81.551 Personen) eine Beitragsrückerstattung in Höhe von durchschnittlich 800 Euro.
Ausschlaggebende Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der Beitragsrückerstattung ist die Leistungsfreiheit während eines Kalenderjahres. Auch unterjährig abgeschlossene Verträge werden berücksichtigt.
Mit der Beitragsrückerstattung honoriert die Barmenia Krankenversicherung kostenbewusstes Verhalten der Versicherten. Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich nach der Anzahl der erreichten leistungsfreien Jahre. So können in Kompakttarifen bis zu drei und in Einzeltarifen bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet werden.
Übrigens: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Entbindungspauschale bei Hausentbindung sowie zahnprophylaktische Leistungen sind in einigen Tarifen nicht relevant für den Erhalt der Beitragsrückerstattung.
Eine weitere Besonderheit: In den Berufsausbildungstarifen gilt bereits seit 2013 eine verbesserte Anspruchsstaffel. Hier wird schon nach drei leistungsfreien Jahren eine Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen gezahlt. Für Beamtenanwärter gibt es bereits nach einem leistungsfreien Jahr sechs Monatsbeiträge zurück.
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