VHV verbessert Konditionen der Kfz-Tarife

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Die VHV verbesserte ihre Konditionen bei Kfz-Tarifen. Diese gelten besonders für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Die VHV möchte damit ihre Kunden in die Mobilität der Zukunft begleiten.

Die VHV stellt neue Leistungserweiterungen bei ihren Kfz-Policen vor. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung ist der Akku nun gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch jegliche Ereignisse, denen der Akku ausgesetzt ist (All Risk), versichert.

Ausgenommen sind nur wenige benannte Ausnahmen. In der Teilkaskoversicherung enthalten sind außerdem spezifische Fahrzeug- und Zubehörteile (Wallboxen, Ladekarte, Ladekabel und das mobile Ladegerät). Außerdem sind Entsorgungskosten für Antriebs-Akkus bei einem Totalschaden mitversichert. Und auch Überspannungsschäden an eigenen Wallboxern während des Ladevorgangs werden ersetzt.

Die Leistungserweiterung gelten für alle Fahrzeugtypen

Die Neupreisentschädigung gilt für Pkw nun für 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz, die Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Pkw entsprechend 24 Monate nach Erwerb. Außerdem wurden die Elementarschäden auf Schäden durch Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch sowie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine und Muren ausgeweitet. Folgeschäden von Tierbissschäden sind nun bis 10.000 Euro mitversichert.

Bei Glasbruchschäden ist neu, dass Vignetten bis 50 Euro erstattet werden.

Hinzu kommen einmal die individuelle Zusatzleistungen im EXKLUSIV-Paket für Pkw wie die Neupreisentschädigung bis 36 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz, inklusive Überführungskosten bis 1.000 Euro. Des Weiteren gilt die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 36 Monate nach Erwerb.

Außerdem ist die Übernahme von Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (zum Beispiel Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 Euro und die Versicherung von Tierbissschäden-Folgeschäden bis 20.000 Euro mitversichert.

Verbesserte Annahmerichtlinien im Tarif Flotte-GARANT 1+

Seit dem 1. Oktober 2021 sind Pkw erst ab einer Motorleistung von 350 kW – statt der bisherigen 300 kW – anfragepflichtig. Der aktuelle maximal Wert (Zeitwert) bleibt bei 130.000 Euro.

Darüber hinaus wird die Fahrzeugaltersgrenze heraufgesetzt: Die Anfragepflicht für eine Kaskoversicherung besteht somit erst ab einem Fahrzeugalter von 25 Jahren, anstelle von 20 Jahren.

Auch Bestandsverträge profitieren von den Leistungsverbesserungen späterer Tarifgenerationen. So ist die Absicherung der Kunden immer auf dem neusten Stand.