Helvetia verbessert Kfz-Versicherung

Wer sorglos auf der Straße unterwegs sein möchte, profitiert ab dem 1. November von den neuen Konditionen des Kfz-Tarifs von Helvetia Deutschland. Die Helvetia Kfz-Versicherung AutoCare bietet auch erweiterte Leistungen für Wohnmobile und Krafträder. Zusätzlich enthalten sind Verbesserungen im Autoschutzbrief und eine attraktive Zweitwagenregelung.

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People and autumnPeople and autumnmagdal3na – stock.adobe.com

Die große Freiheit finden immer mehr Menschen mit Wohnmobilen – und das nicht erst seit der Coronapandemie. Deshalb steigt die Anzahl an Campingfahrzeugen deutlich. Im Rahmen der Strategie helvetia 20.25 hat Helvetia die Kfz-Versicherung AutoCare zum 1. November überarbeitet und auch für diese Zielgruppe bedarfsgerechter gestaltet. Krafträder, Lieferwagen und Lastkraftwagen können ebenfalls zu attraktiven Konditionen versichert werden.

Neuerungen für Krafträder und Wohnmobile

Neu ist, dass für Krafträder und Wohnmobile Eigenschäden des Versicherungsnehmers durch eine mitversicherte Person in der Kfz-Haftpflicht sowie die Neupreis- und Kaufpreisentschädigung bis zwölf Monate nach Kauf bei Totalschaden oder Diebstahl mitversichert sind.

Die Tarifierung für Wohnmobile wurde deutlich vereinfacht und ist bis zu einer Zeichnungsgrenze von 350.000 Euro möglich. Als weitere Absicherung können für Wohnmobile die Bausteine Fahrerschutzversicherung und GAP-Deckung für leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge ergänzt werden.

Neue attraktive Zweitwagenregelung

Besonders attraktiv ist die neue Zweitwagenregelung mit verbesserten Prämiensätzen für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder und -roller, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw und Lieferwagen im Werkverkehr sowie landwirtschaftliche Zugmaschinen. Diese Fahrzeuge können zukünftig in die gleiche Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens eingestuft werden, maximal in SF-Klasse 5.

Voraussetzung ist, dass der Erstwagen mindestens in der SF-Klasse 1 bei Helvetia versichert ist oder spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit versichert wird. Die neue Zweitwagenregelung gilt für Privat- und Firmenkunden und ist auch eine ideale Lösung für kleinere Flotten.

Erhöhte Kostenerstattungen bei Soforthilfe am Schadenort

Eine umfangreiche Absicherung bietet der verbesserte Autoschutzbrief bei allen Not- und Schadenfällen auf Autoreisen. Kunden profitieren von erhöhten Kostenerstattungen bei Soforthilfe am Schadenort, fahrzeugbezogenen Leistungen wie Übernachtungs- und Versandkosten sowie Transport-, Rücktransport- und Rückholungskosten im Falle von Krankheit, Unfall und Tod. Ebenfalls verbessert wurden Dienstleistungen und Kostenübernahme bei Schäden im Ausland.

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